Die Geschäftsführung von Aufzug- und Fördertechnik Niggemeier & Leurs: Udo Niggemeier, Lutz Leurs, Horst Schickor (v.l.). (Quelle: Niggemeier & Leurs)

Betreibertag: BetrSichV – Mehr Segen als Fluch?

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Auf dem Betreibertag des Aufzugunternehmens Niggemeier & Leurs in Bottrop ging es hauptsächlich um die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Von vielen Seiten wurden die neu formulierten Regelungen beleuchtet und kontrovers diskutiert.

"Die Betriebssicherheitsverordnung hat einen einzigen Sinn: Sie dient dem Schutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln." So formulierte es in Bottrop Hartmut Hardt, Rechtsanwalt und Mitglied des Vorstandes der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik. Auf Einladung von Firma Niggemeier & Leurs waren rund 60 Betreiber von Aufzügen angereist. "Der, in dessen Verantwortungsbereich die Aufsicht für den sicheren Betrieb der Anlage liegt, hat die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu gewährleisten", so Hardt.

Umfassender Arbeits- und Gesundheitsschutz

HandwerkDas sind in erster Linie Arbeitgeber. "Dem Arbeitgeber steht aber gleich, wer zu gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken eine überwachungsbedürftige Anlage verwendet", ergänzte Horst Schickor, Geschäftsführer bei Niggemeier & Leurs. Eine gewisse Grauzone herrsche, wo ein Aufzug ausschließlich für rein private Zwecke genutzt werde. Dann dürfe ihn aber nicht einmal eine Putzfrau benutzen, führte Schickor diesen Fall ad absurdum.

"Auch wenn die Verantwortlichkeit für Sicherheit und der Gesundheitsschutz im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung durch Bundes- und EU-Recht geregelt ist, bedeutet das aber deutlich mehr als die Einhaltung von Paragrafen", erläuterte Hans Joachim Hauser von der Bezirksregierung Düsseldorf – einer der zuständigen Aufsichtsbehörden für den Betrieb von Aufzügen. Es gehe vielmehr um einen umfassenden Arbeits- und Gesundheitsschutz. "Und das ist eine Führungsaufgabe", betonte der Experte. Hauser ist unter anderem zuständig für die Prüffristüberwachung überwachungsbedürftiger Anlagen. Dazu zählt auch, die Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung zu gewährleisten.

Gefährdungsbeurteilung von entscheidender Bedeutung

HandwerkHauser und seine Behörde werden immer dann tätig, wenn eine zugelassene Überwachungsstelle eine Unregelmäßigkeit meldet, ein sicherheitsrelevanter Schaden vorliegt oder wenn ein Unfall mit Personenschaden passiert.

Um dem von vornherein vorzubeugen, sei die Gefährdungsbeurteilung von entscheidender Bedeutung sowie immerwährende Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, zeigte sich Hauser überzeugt. "Mit beidem muss ein Betreiber kompetente, sachkundige Fachleute betrauen", empfahl er eindringlich, "damit er im Falle eines Schadens nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann."

"Kommt es nach einem Unfall zu einem Rechtsstreit, ist es oft entscheidend, dass ein Aufzugsbetreiber den Nachweis führen kann, die Verantwortungsbereiche durch geeignete vertragliche Regelungen rechtswirksam übertragen zu haben", berichtet Hardt aus seiner Erfahrung. In einem einschlägigen Urteil habe das Oberlandesgericht München deutlich gemacht, dass hierzu die Unterstützung eines Fachmanns nötig sei. Der Betreiber sei dazu verpflichtet, regelmäßige Kontrollen, ordnungsgemäße Wartung und vorgeschriebene Prüfungen zu veranlassen.

Detaillierte Vorschriften

HandwerkAuch der VDI komme zu diesem Ergebnis, so Hardt: "Eine wirksame Delegation muss umfassende und hinreichend konkrete Anweisungen enthalten.". Welche Instandhaltungsmaßnahmen intern erbracht und welche extern vergeben werden, müsse dann geklärt werden, letztere müssen auf jeden Fall Gegenstand eines Vertrages mit einem Fachunternehmen werden.

"Der Betreiber muss sich stets selbst fragen, ob er im Rahmen des möglichen und zumutbaren Handels das erforderliche Maß an Sorgfalt eingebracht hat", fasste Hardt zusammen. Die Betriebssicherheitsverordnung mit ihren detaillierten Vorschriften schaffe dadurch einen sinnvollen und selbstverständlichen Rahmen, waren sich die Experten in Bottrop einig.

Der Betreibertag wurde durch Lutz Leurs, Geschäftsführer des Unternehmens, als ein voller Erfolg bewertet. Auch im kommenden Jahr werde das Unternehmen den Betreibern wieder aktuelle und spannende Neuigkeiten aus der Welt der Aufzüge nahebringen, kündigte er an.

Von Bettina Heimsoeth

Die Präsentationen der Dozenten sind unter www.niggemeier-leurs.de abrufbar.

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