(Foto: © chombosan / stock.adobe.com)

(Foto: © chombosan / stock.adobe.com)

Internet of Things in der Welt der Aufzüge

null

Seit 2017 zählt das Unternehmen SBS zu den Vertretern der Aufzugindustrie innerhalb des Gremiums ETSI Smart M2M.

Das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (engl.: European Telecommunications Standards Institute, ETSI) ist eine unabhängige, gemeinnützige und weltweit führende Organisation für Normung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).

Gigantisches Netzwerk

Auch die Aufzugbranche könnte von einer Anwendung des Internets der Dinge (engl.: Internet of Things, IoT) profitieren. Kurz zusammengefasst versteht man unter dem Internet der Dinge das Konzept, beliebige Geräte mit dem Internet und anderen angeschlossenen Geräten zu verbinden.

Das IoT ist ein gigantisches Netzwerk, in dem die daran angebundenen Objekte und Menschen Daten zu der Art und Weise ihrer Verwendung und zur Umgebung um sie herum sammeln und gemeinsam nutzen. Geräte und Objekte mit eingebauten Sensoren werden mit einer IoT-Plattform verbunden, die Daten verschiedener Geräte integriert und Analyseverfahren anwendet, um wertvollste Informationen gemeinsam mit bedarfsspezifisch entwickelten Anwendungen zu nutzen.

Aufzug zu einem "Smart Lift" weiterentwickeln

Dies ist nur möglich, wenn die unterschiedlichen Geräte in der Lage sind, "dieselbe Sprache zu sprechen" oder aber über Mittel verfügen, dank derer sie Daten verstehen, die von anderen Geräten übermittelt oder aus Datenbanken abgerufenen werden, in denen sie gespeichert sind.

Ein effizienter Informationsaustausch hängt von zahlreichen Parametern ab, die bereits im Vorfeld festgelegt werden müssen, um dafür zu sorgen, dass die Daten – sowie die Art und Weise, wie sie ausgetauscht werden – mit den Mitteln kompatibel sind, die zur Erstellung, Übertragung, Interpretierung und Speicherung dieser Daten erforderlich sind.

Ziel des Unternehmens SBS ist es, durch die Mitwirkung im ETSI eine gemeinsame Norm zur Anbindung des Aufzugs an die Welt des Internets der Dinge zu definieren. Dieses Projekt zielt darauf ab, den Aufzug zu einem "Smart Lift" – einem "intelligenten Aufzug" – weiterzuentwickeln, d. h. der Aufzug soll in die Lage versetzt werden, mit anderen Geräten sowie so genannten intelligenten Anwendungen (wie z. B. auf PCs, Tablets oder Smartphones verfügbaren Apps) Daten auszutauschen.

"Use Cases" werden erstellt

Aktuell erstellen Fachleute aus der Aufzugbranche gemäß dem Standardverfahren des Smart M2M einige so genannte "Use Cases", die als Grundlage zur Entwicklung dieser gemeinsamen Normen und/oder weiteren erforderlichen technischen Dokumenten dienen sollen.

Mit Schwerpunkt auf unsere Branche könnte einer der Hauptgründe für eine Anbindung von Aufzügen an das Internet in der Weiterentwicklung von Wartungsdienstleistungen liegen. Diese könnten nämlich in den kommenden Jahren umfassend verbessert und erweitert werden.

Gemäß dem neuesten Trend und angeführt von der Großindustrie werden sich Wartungsdienstleistungen in Zukunft deutlich von den aktuell angebotenen Dienstleistungen in diesem Bereich unterscheiden. In welche Richtung könnten sich Wartungsverträge in naher Zukunft eigentlich entwickeln?

Aktuell weisen Wartungsverträge folgende Eigenschaften auf:
• Die Verträge sind standardisiert und repetitiv, weshalb sie für alle Anlagen nahezu identisch sind.
• Sie basieren auf der Anzahl der Inspektionen pro Jahr.
• Die Servicearbeiten finden außerhalb des Blickfelds des Kunden statt, der so nicht wissen kann, was der Dienstleister am Aufzug eigentlich macht.
• Folglich muss der Kunde gezwungenermaßen auf die gute Arbeit des Dienstleisters vertrauen und kann die Qualität dieser Arbeit weder würdigen noch beurteilen.
• Ohne Zugang zu Informationen bleibt für den Kunden der Preis der einzige unterscheidende Faktor.

Wir haben jedoch festgestellt, dass die Großindustrie bei Neuverträgen zu einer anderen Strategie tendiert, bei der neuerdings auch eine Wartung aufgrund von Leistungsparametern angeboten wird. In diesen Fällen werden Aufzüge an das Internet angebunden und dank der über das Internet gesammelten Daten das Leistungsniveau beurteilt.

Aus diesem Grunde könnten zukünftige Wartungsverträge:
• auf Leistungsparametern basieren, um dem Kunden durch objektiv gemessene und vergleichbare Parameter eine Beurteilung der Leistung des Dienstleisters zu ermöglichen;
• auf einer garantierten Mindestbetriebszeit in Bezug auf einen vereinbarten Standardwert basieren: Das Einzige, was der Kunde schätzen kann ist, dass der Aufzug (fast) nie stehenbleibt oder dass der Aufzug (fast) nie außer Betrieb ist (z. B. zur Behebung von Fehlfunktionen oder Störungen);
• eine Festlegung von Strafen für den Fall beinhalten, dass der Dienstleister nicht in der Lage ist, das Erreichen der vereinbarten Mindestleistung zu garantieren (geringere Leistung, höhere Strafen).

Dank dieser Aspekte wird die Wartung zu einem messbaren Faktor, d. h. da der Preis von der Leistung abhängt, ist er nicht mehr der einzige unterscheidende Faktor und die Dienstleister werden gerechter entlohnt – und zwar verstärkt auf Grundlage des tatsächlich spürbaren Niveaus ihrer Leistung.

www.sbs-sme.eu

Das könnte Sie auch interessieren: