Ralf Frackowiak, Hartmut Hardt, Lutz Leurs und Raphael Gorski (von links nach rechts). (Foto: © Ulrike Lotze)

Ralf Frackowiak, Hartmut Hardt, Lutz Leurs und Raphael Gorski (von links nach rechts). (Foto: © Ulrike Lotze)

"Sie haben im Schadensfall die Beweislast!"

Aktuelles

Die rund 50 Teilnehmer des elften Betreibertags von Niggemeier & Leurs bekamen geballte Informationen und deutliche Mahnungen geboten.

Themen waren die aktuelle TRBS 3121 und ihre Umsetzung in die Praxis, die Nachrüstpflicht für Aufzugsnotrufe und der Datenschutz.

Den Anfang machte Rechtsanwalt Hartmut Hardt, sein Fokus lag auf der aktuellen TRBS 3121, deren Lektüre er seinen Zuhörern dringend empfahl: "Wenn Sie als Verantwortlicher der Eigentümergemeinschaft oder die von Ihnen beauftragte Person diese TRBS nicht kennen, haben Sie ein Problem", betonte Hardt.

Er empfahl, regelmäßig die Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua.de) zu besuchen. "Dort gibt es ein Verzeichnis der aktuellen TRBSen, wer sie kennt und anwendet hat den Nachweis, dass er den Stand der Technik erfüllt."

Gute Dokumentation empfohlen

HandwerkNoch deutlicher formuliert es der Rechtsanwalt angesichts der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung aus dem Jahr 2015: "Wenn Sie jetzt das erste Mal davon hören, sollten Sie sich fragen, woher Sie Ihre Rechtskenntnisse beziehen. Sie haben die Verantwortung, Sie müssen sich selbst schlau halten. Denken Sie daran: Sie haben im Schadensfall die Beweislast!"

Hardt empfahl dabei dringend "aus Gründen der Rechtssicherheit" eine gute Dokumentation: "Sie müssen Ihr Vorgehen gerichtstauglich belegen können – gönnen Sie sich das!"

"Die Steuerung ist Ihr Eigentum"

Zu einer regen Diskussion führte die Frage von Hardt an die Teilnehmer, wie viele Fahrten ihr Aufzug im letzten Quartal gemacht habe. Davon hänge z.B. der Wartungszyklus ab: "Viele Betreiber kennen zwar den Kilometerstand ihres Autos, aber nicht die Fahrtenzahl ihres Aufzugs."

Dem Hinweis aus dem Zuhörerkreis, dass der Fahrtenzustand häufig verschlüsselt sei, konnte Lutz Leurs begegnen. In solchen Fällen könne man einen Fahrtenzähler anschließen, erklärte Geschäftsführer von Niggemeier & Leurs: "Selbst bei geschlossenen Systemen der Mitbewerber können wir Ihnen liefern. Denn die Steuerung ist Ihr Eigentum, es ist Ihr gutes Recht, die Daten abzufragen."

Notruf: Monteur-Preise steigen

HandwerkÜber das aktuelle Thema Aufzugsnotruf informierte anschließend Raphael Gorski von der Firma GS electronic, Servicepartner von Niggemeier & Leurs. Ab dem 1. Januar 2021 müssen alle Aufzüge mit einem modernen Notrufsystem ausgestattet sein, das an eine ständig besetzte Stelle gekoppelt ist, mit der rund um die Uhr Kontakt aufgenommen werden kann.

Nach Schätzungen seien aber heute deutschlandweit etwa 25-30 Prozent aller Aufzüge noch nicht umgerüstet. Doch bereits 2020 könne es von TÜV & Dekra bemängelt, erklärt Gorski, ab 2021 sogar der Liftbetrieb eingestellt werden. "Das hat schon jetzt zur Folge, dass die Preise für die Monteure steigen", warnte der Teamleiter Vertrieb Aufzugnotruf bei GS electronic: "Wer heute seinen Notruf noch nicht umgerüstet hat, sollte sich schon jetzt einen Termin sichern."

Warnungen nicht ignorieren

Wichtig für die Betreiber war sicher auch die Info, dass durch die sukzessive Umstellung der Festnetzleitungen auf Voice over IP, analoge Notrufgeräte ihre Funktion verlieren. Das heißt für den Aufzugnotruf: Analoge Geräte können sich nicht mehr melden, obwohl sie vermeintlich noch funktionieren, erklärte Gorski.

Drücke dann zum Beispiel ein Kind aus Versehen den Notruf, wähle das Gerät immer wieder in einer Schleife die Notrufstelle erfolglos an – ohne, dass es der Betreiber merke: "Wir hatten schon Betreiber, die am Ende Telefonrechnungen im vierstelligen Bereich dadurch hatten, weil Sie unsere mehrfachen Warnungen ignoriert hatten."

Beweisumkehr beim Datenschutz

HandwerkÜber den korrekten Umgang mit den Daten und die Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen referierte abschließend Ralf Frackowiak, Datenschutzberater von Niggemeier & Leurs. "Der Grundsatz bei der Datenspeicherung ist das Verbot, beim Datenschutz gibt es eine Beweisumkehr", erklärte Frackowiak.

Seit Ende 2018 prüften die Datenschutzbehörden in Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfahlen mit Anschreiben an zufällig ausgewählte Unternehmen die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung. "Auch kleine Unternehmen sind betroffen."

Von Ulrike Lotze

niggemeier-leurs.de