Foto: © Kone

Foto: © Kone

Feuerwehr + Aufzug = Feuerwehraufzug!

null

Der reibungslose Betrieb und komfortable Transport stehen im Fokus jedes Architekten und Planers eines Hochhauses, wenn er sich mit dem Thema Aufzüge beschäftigt. Dass ein Aufzug in einem Brandfall entscheidend für die schnelle Hilfe der Feuerwehr ist – sowohl für Mensch und Gebäude – und deshalb besonders ausgestattet sein sollte, wird nicht immer umgesetzt.

Die Crux vorweg: Eine einheitliche Regelung für die Beschaffenheit von Feuerwehraufzügen in Deutschland gibt es nicht. Für die Planung stehen seit einigen Jahren die Euronorm DIN EN 81-72 und die Hochhausrichtlinie als Orientierung zur Verfügung. "Da die Feuerwehren als Brandbekämpfer eine hoheitliche Aufgabe übernehmen, liegt die Entscheidung, wie genau ein Feuerwehrauzug ausgestattet sein muss, bei ihnen. Sie müssen sich deshalb nicht zwingend an die Norm halten", sagt Thomas Lipphardt, Manager technisches Regelwerk, Normen und Gesetze von Kone.

Für Planer und Architekten eine schwierige Situation: Sie wissen deshalb oft nicht, welche konkreten Anforderungen sie im Einzelfall beim Aufzug berücksichtigen müssen. "Die Absprache zwischen dem Planer und dem Aufzughersteller zusammen mit der zuständigen Feuerwehr im Vorfeld ist deshalb der richtig Weg", rät Lipphardt. "Dabei sollten die DIN EN 81-72 und die Hochhausrichtlinie immer hinzugezogen werden."

DIN EN 81-72: sinnvolles Sammelwerk ...

Die Euronorm wurde Ende 2003 für Neuanlagen zusammengestellt. Sie fußt auf der gesamten 100-jährigen Aufzugsgeschichte sowie den Erfahrungen mit Bränden und hat das Ziel, Gefahren von Mensch und Gebäude schnellstmöglich abzuwenden. "Letztendlich sind laut der unterschiedlichen Landes-Bauordnungen Feuerwehraufzüge in Hochhäusern vorgeschrieben, weil die Drehleitern der Feuerwehr nicht in alle Geschosse reichen", erklärt der Aufzug-Experte. "Sie dienen den Feuerwehrleuten dazu, problemlos in die Brandetage mit der notwendigen Ausrüstung zu gelangen, um zügig den Brand zu bekämpfen und gegebenenfalls Menschen zu retten. Ein herkömmlicher Aufzug birgt die Gefahr in sich, dass zum Beispiel Rauch die Lichtschranken versperren könnte, so dass sich die Türen nicht mehr schließen und der Aufzug nicht mehr fährt. Das ist auch der Grund für das bekannte Warnschild ‚Aufzug im Brandfall nicht benutzen’!"

... mit detaillierten Vorgaben

Aus diesem Grund sieht die DIN EN 81-72 neben einer allzeit zugänglichen Bedieneinrichtung für den Notbetrieb einen separaten Aufzugschacht und einen brandgeschützten Vorraum vor, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können. Zudem muss der Feuerwehraufzug jede Etage des Hauses anfahren können und jede Stelle eines Geschosses in höchstens 50 Metern Entfernung erreichbar sein.

"Das kann für Planer und Architekten bedeuten, dass der Feuerwehraufzug separat von den übrigen Aufzügen, ja sogar Aufzugsgruppen liegen muss", betont Lipphardt. Darüber hinaus sollten Fahrschacht und Fahrkorbtüren eine fest verglaste Sichtöffnung in einer Mindestgröße von 600 cm2  haben, um in den Vorraum einsehen zu können. "Den optimalen Einblick in den Vorraum und damit auf möglicherweise am Boden liegende Personen können sicher nur zusätzlich angebrachte Kameras im Vorraum bieten, die die Bilder in die Feuerwehraufzug-Kabine senden, da der Blickwinkel aus der Sichtöffnung naturgemäß eingeschränkt ist", gibt Lipphardt zu Bedenken. Durch die Sichtöffnung müssen auch die Geschosskennzeichnungen gut zu erkennen sein.

Leiter und Luke

Im Notfall muss der Feuerwehrmann sich auch aus der Kabine selbst befreien können. Das bedeutet, dass die Kabine mit einer Deckenluke und einer tragbaren Aufstiegsleiter, die innerhalb des Fahrkorbs untergebracht sein sollte, ausgestattet ist. "Im Idealfall ist die Länge der Leiter auf den Abstand zwischen den Schwellen zweier übereinander liegender Zugänge abgestimmt", ergänzt Lipphardt. "Nur dann kann die Selbstrettung oder eine Fremdrettung durch die Kollegen von außen erfolgreich stattfinden." Deshalb ist es bei weit auseinander liegenden Geschossen zusätzlich sinnvoll, ortsfeste Leitern im Fahrschacht anzubringen, so dass ein Übersteigen vom Fahrkorbdach zur Leiter und von der Leiter zu den nächsthöheren Türriegeln möglich ist. 

"Welche konkreten Anforderungen ein Feuerwehraufzug erfüllen muss, um optimal als solcher in einem bestimmten Hochhaus einsetzbar zu sein, sollte im Einzelfall vom Architekten und Planer zusammen mit der Feuerwehr bestimmt werden", zieht Lipphardt Bilanz. "Die DIN EN 81-72 und die Hochhausrichtlinie sind gute Nachschlagewerke, um bei der Planung nichts Wichtiges zu vergessen. Und ein Gespräch mit dem Aufzughersteller, beispielsweise KONE, schafft die abschließende Klarheit und Sicherheit." 

www.kone.de