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Österreich: Notbefreiung eingeschlossener Personen

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Der Betrieb von Aufzügen ist in Österreich in Landesgesetzen bzw. in der bundesweit gültigen Hebeanlagenbetriebsverordnung geregelt.

Von Thomas Maldet

Die Vorschriften beschreiben auch die Tätigkeiten der regelmäßigen Betriebskontrollen und der Notbefreiung eingeschlossener Personen. Darüber wird in letzter Zeit intensiv diskutiert.

In der Vergangenheit waren Aufzugswärter mit der Befreiung eingeschlossener Personen beauftragt. Sie mussten zu den Betriebszeiten der Anlagen anwesend sein. Eingeschlossene Personen im Aufzug mussten mit einer Notrufklingel oder vergleichbaren Einrichtungen auf ihre missliche Lage aufmerksam machen.

Wenn der Aufzugswärter, der in vielen Fällen auch der Hausmeister war, die Notlage nicht merkte, musste man als Eingeschlossener auf Passanten hoffen, die zufällig am Aufzugsschacht vorbeikamen. Hinweisschilder an den Anlagen gaben Auskunft darüber, wer für die Hilfeleistung zuständig war und wie man ihn erreichen konnte. Das funktionierte aber in der Zeit vor der flächendeckenden Verbreitung von Mobiltelefonen alles andere als einfach und zuverlässig.

Nachrüstung von Notrufsystemen forciert

Mit dem Aufkommen von Fernnotrufsystemen Anfang der 1990er Jahre verbesserte sich die Situation gewaltig. Wenn eine derartige Einrichtung eingebaut wurde, konnte man sicher sein, eine Sprechverbindung zu einer ständig besetzten Stelle zu bekommen und innerhalb angemessener Zeit mit Hilfe rechnen zu dürfen.

Die Gesetzgeber forcierten die Nachrüstung von Notrufsystemen durch verwaltungstechnische Vorschreibungen. Die Gesetze definierten als Zeitspanne zwischen Abgabe des Notrufes und der Einleitung von Befreiungsmaßnahmen in den meisten Fällen maximal 30 Minuten.

Zeitspannen schwer einzuhalten

Diese Zeitspannen gelten nach wie vor, sind aber für die diensthabenden Techniker nicht immer leicht einzuhalten – und zwar weder in städtischen Ballungszonen noch im ländlichen Raum. Als Backup standen und stehen zum Teil immer noch die Aufzugswärter zur Verfügung. Für diese wird es aber immer schwieriger, im Notfall auch die richtigen Maßnahmen einzuleiten.

Denn einerseits wird die Vielfalt an Aufzugssystemen und damit verbunden die technische Umsetzung von Befreiungsmaßnahmen immer größer. Andererseits werden die Hausmeister – so überhaupt noch vorhanden – zum Glück ja selten mit derartigen Anforderungen konfrontiert. Wenn eingeschlossene Personen vielleicht in Panik geraten und um Hilfe rufen, ist es nicht einfach die Nerven zu bewahren und fehlerlos zu agieren. Erschwerend kommt dazu, dass bei Fehlhandlungen unter Umständen auch schwere Unfälle passieren können.

Infofolder zur gefahrlosen Notbefreiung

Auch die Feuerwehren stehen vor derartigen Problemen. Sie müssen im Notfall Hilfe leisten, sehen sich aber mit den gleichen Herausforderungen konfrontiert, genauso wie die bereits erwähnten Hausmeister. Dies gilt besonders für die freiwilligen Feuerwehren, die in Österreich eindeutig in der Mehrzahl sind.

Um diese Probleme einigermaßen in den Griff zu bekommen, hat der Österreichische Feuerwehrverband mit Unterstützung der Aufzugsindustrie und des TÜV Austria einen Infofolder für seine Mitglieder ausgearbeitet, der die wichtigsten Schritte für eine gefahrlose Notbefreiung beschreibt.

In den letzten Monaten dominierte die Angst vor einem flächendeckenden Blackout die Diskussion. In einem solchen Fall wären die Unternehmen, die Notbefreiungen durchführen, wohl überfordert. Sie können nicht überall gleichzeitig sein. Die Frage, wie lange die Kommunikationswege in einem solchen Fall funktionieren würden, ist ebenfalls zu stellen.

Einsatz von mehr sachkundigen Personen nötig

Der einzige Weg aus diesem Dilemma ist wohl, die Anzahl von sachkundigen Personen, die im Fall des Falles eingeschlossene Personen aus Aufzügen befreien können, drastisch zu erhöhen.

Dies wäre zum Beispiel durch Hausbewohner möglich, die sich dieser Aufgabe freiwillig stellen. Eine entsprechende Unterweisung mit Schulungszertifikat ist aber auch aus rechtlichen Gründen unumgänglich.

Der Autor ist bei TÜV Austria Leiter des Expert Center for Elevators and Escalators.


Weitere Informationen: tuv.at/aufzug

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