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Änderungen bei zwei TRBS

Aktuelles

Das Bundesarbeitsministerium hat die Änderungen von zwei Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) bekannt gegeben.

Überarbeitet wurden die TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" und die TRBS 1201 Teil 4 "Prüfung von Überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen".

Neu ist in beiden TRBSen ein Anhang 5 zu den "Anforderungen an den Betrieb von Fassadenbefahranlagen und Aufzugsanlagen in Windenergieanlagen" (TRBS 3121) und den "Anforderungen an die Prüfung von Fassadenbefahranlagen und Aufzugsanlagen in Windenergieanlagen" (TRBS 1201 Teil 4).

Beide Änderungen wurden im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 32 am 17. Oktober veröffentlicht.


Weitere Informationen: Die Änderungen findet man auf der Internet-Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und in der Linkliste des LIFTjournals.