Fördermittel für den Einbau von Aufzügen
Seit dem 8. April 2026 können Privatpersonen wieder Zuschüsse beantragen, um Barrieren in ihren Häusern und Wohnungen zu reduzieren. Die Förderung kann auch für den Einbau von Aufzügen genutzt werden.
Die Zuschüsse können sowohl von Eigentümern als auch von Mietern beantragt werden, die Barrieren in ihrem Zuhause reduzieren möchten.
Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in Wohn- und Sanitärräumen sowie der Einbau, die Nachrüstung oder die Verbesserung von Aufzugsanlagen als An- oder Einbauten.
Die Zuschüsse können direkt bei der staatlichen Förderbank KfW beantragt werden. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Der Zuschusssatz beträgt für Einzelmaßnahmen zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten von maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit.
Zinsgünstige Förderkredite für den Einbau von Aufzügen
Wird der "Standard Altersgerechtes Haus" erreicht, liegt der Zuschusssatz bei 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit.
Alle Programmdetails sind abrufbar unter: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) | KfW
Die Zuschussförderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Förderkredite für Aufzugseinbau
Außerdem bietet die KfW zinsgünstige Förderkredite für den Einbau von Aufzügen an. Auch sie lassen sich für den Einbau von Aufzügen verwenden. Zum Förderbereich 3 (Überwindung von Treppen und Stufen) gehört:
• Aufzugsanlage einbauen, nachrüsten oder verbessern
• Treppenlifte, Senkrecht-, Hebe- oder Plattformlifte installieren
• Treppen optimieren, z. B. Handläufe anbringen
• Rampen anlegen
Details dazu finden Sie hier: Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) | KfW
Weitere Informationen: kfw.de
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