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Zwischenprüfung abschaffen – Bürokratieabbau oder Sicherheitsrisiko?

Betreiber

Seit geraumer Zeit steht wieder eine alte Idee im Raum: Die Zwischenprüfungen von Aufzugsanlagen soll wegfallen. Nordrhein-Westfalen hat dazu eine Bundesratsinitiative eingebracht, eingebettet in ein umfassendes Programm zum Abbau vermeintlich unnötiger Bürokratie im Arbeitsschutz.

Allein für Aufzugsbetreiber werden Einsparungen von rund 100 Millionen Euro jährlich in Aussicht gestellt. Klingt gut – oder?

Die Argumentation ist schnell erzählt: Das Unfallgeschehen bei Aufzügen sei überschaubar, die Anlagen würden regelmäßig durch Fachfirmen gewartet und die Hauptprüfung alle zwei Jahre sei vollkommen ausreichend. Warum also noch eine zusätzliche Prüfung dazwischen?

Ein Blick in die Vergangenheit zeigt: Ganz neu ist diese Diskussion nicht. Bereits 2014 gab es ähnliche Überlegungen aus dem Bundesarbeitsministerium. Damals liefen die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) Sturm – mit Erfolg. Die Zwischenprüfung blieb.

Pro: Weniger Bürokratie, mehr Fokus

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Für Betreiber ist der Wegfall der Zwischenprüfung zunächst attraktiv. Weniger Termine, weniger Kosten, weniger organisatorischer Aufwand. Zeit und Geld könnten in andere Betreiberpflichten fließen – etwa in die Gefährdungsbeurteilung oder in Modernisierungen.

Auch für die ZÜSen selbst hätte die Änderung eine paradoxe Entlastung: Jährlich entfielen damit rund 330.000 Zwischenprüfungen. Das entspricht der Arbeitsleistung von knapp 200 Prüfern. Diese Kapazitäten könnten endlich dort eingesetzt werden, wo sie dringend benötigt werden – bei Prüfungen nach Änderungen oder bei überfälligen Hauptprüfungen. Diese Bugwelle ließe sich so endlich abbauen.

Nicht zuletzt: Der Wegfall der ersten Zwischenprüfung nach Inverkehrbringen hat in der Praxis zu keinen erkennbaren Sicherheitsproblemen geführt. Ein stiller Praxistest, der oft übersehen wird.

Contra: Gute Idee, aber nicht zu Ende gedacht

Kritiker führen an, dass gerade bei Zwischenprüfungen regelmäßig auch erhebliche und gefährliche Mängel festgestellt werden. Wenn die Zwischenprüfung angeblich überflüssig ist – warum tauchen dann dort genau diese Mängel auf?

Ein weiteres Problem: Für geringfügige Mängel haben Betreiber aktuell bis zu einem Jahr Zeit zur Beseitigung. Fällt die Zwischenprüfung weg, verlängert sich dieser Zeitraum faktisch auf bis zu zwei Jahre, bis eine Kontrolle erfolgt. Ein Konzept, wie diese Lücke geschlossen werden soll, müsste dann auf jeden Fall entwickelt werden.

Es gäbe eine weitere Konsequenz, denn Prüfer müssen Fristen abwägen. Wenn sie wissen, dass die nächste Kontrolle erst in zwei Jahren stattfindet, werden sie eher kürzere Fristen setzen oder Mängel höher einstufen. Das könnte zu mehr "erheblichen Mängeln" führen – mit allen Konsequenzen für Betreiber.

Und ja: Auch wirtschaftliche Interessen spielen eine Rolle. Die ZÜSen sind nunmal Wirtschaftsunternehmen. Der Wegfall eines ganzen Prüfsegments bedeutet einen hohen Umsatzverlust. Dass hier massiver Widerstand droht, überrascht nicht.

Fazit: Vereinfachen – aber richtig

Der Ansatz des Bürokratieabbaus ist richtig. Die pauschale Zwischenprüfung gehört kritisch hinterfragt. Ein ersatzloser Wegfall ohne begleitende Anpassungen wäre jedoch zu kurz gesprungen.

Wenn die Zwischenprüfung entfällt, muss im Gegenzug die Hauptprüfung inhaltlich geschärft werden. Dazu gehören beispielsweise eine konsequentere Prüfung der Gefährdungsbeurteilung, klarere Fristenlogik bei Mängeln und eine stärkere behördliche Nachverfolgung. Sicherheit entsteht nicht durch die Anzahl der Prüfungen, sondern durch deren Qualität.

Die Diskussion hat Sprengkraft – und das ist gut so. Denn sie zwingt alle Beteiligten, sich ehrlich zu fragen: Welche Prüfungen erhöhen tatsächlich die Sicherheit – und welche beruhigen nur das Gewissen?

Ich werde Sie natürlich über die Entscheidung des Bundesrats in meinem nächsten Bernd Betreiber informieren!

Ihr Bernd Betreiber


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