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Was Sie vor der Arbeit auf dem Fahrkorbdach beachten sollten

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Viele Arbeiten an der Technik von Aufzugsanlagen werden im Schacht und vom Fahrkorbdach aus durchgeführt.

Von Philipp John

Während die Personen, die den Aufzug benutzen, ebenerdig und ohne weitere Vorkehrungen die Kabine betreten können, muss das Servicepersonal erhöhte Sicherheitsvorkehrungen für Arbeiten im Schacht treffen.

Grundsätzlich darf ein Fahrkorbdach zur Wartung, Störungsbeseitigung und Instandsetzung nur von fachkundigen Personen oder im Beisein dieser betreten werden.

Anlagensicherheit vorab feststellen

Die Anlagensicherheit muss vom Servicepersonal vorab festgestellt werden. Technische Defekte oder versehentlich vergessene Strombrücken können den Fahrkorb während der Tätigkeiten ungewollt in Bewegung setzen.

Um diesem Risiko vorzubeugen, empfiehlt es sich vor dem Betreten eine Sicherheitsroutine durchzuführen:

  • Der Fahrkorb wird mittels Fahrkorbkommando nach unten verfahren, während sich das Servicepersonal weiterhin vor der Türzarge befindet. Sobald das Fahrkorbdach bündig mit der Türschwelle steht (die Verfahrzeit muss abgeschätzt werden), wird durch Betätigung der außen angebrachten Türent-riegelung mit einem Dreikantschlüssel der Sicherheitskreis unterbrochen. Die Anlage muss unverzüglich stehen bleiben.
  • Die Schachttür wird mit einem Türfeststeller gesichert. Auf dem Fahrkorbdach wird der Nothaltschalter betätigt. Nach Schließen der Schachttür darf sich die Anlage nicht wieder in Gang setzen.
  • Die Schachttür wird erneut geöffnet und gesichert. Der Nothaltschalter wird wieder in Betriebsstellung gebracht. Anschließend wird die Inspektionssteuerung aktiviert. Nach Schließen der Schachttür darf sich die Anlage nicht wieder in Gang setzen. Auf den Außentableaus muss angezeigt werden, dass die Anlage außer Betrieb ist.
  • Unmittelbar nach dem erneuten Öffnen der Schachttüren wird der Nothaltschalter betätigt. Der Fahrkorb darf dabei nicht verfahren werden können. Anschließend kann das Fahrkorbdach betreten werden. Die Schachttüren dürfen erst geschlossen werden, wenn die Inspektionssteuerung aktiviert ist. Erst danach kann der Nothaltschalter wieder in Betriebsstellung gebracht werden. In einer sicheren Position prüft das Servicepersonal die Funktionen der Inspektionssteuerung. Die Anlage darf erst verfahren, wenn beide Taster (Totmannknopf und jeweiliger Richtungstaster) gedrückt sind.

Stolper-, Rutsch- und Sturzgefährdungen

Häufig geschehen Unfälle bei Tätigkeiten an Aufzugsanlagen, wenn Personen von der Haltestelle auf das Kabinendach steigen. Dabei kommt es oft zu Stolper- oder Sturzunfällen, die durch überstehende Einbauten (zum Beispiel Türkämpfer, Steuergeräte) oder mangelnde Haltemöglichkeiten verursacht werden.

Daher sollte sowohl beim Auf- als auch beim Absteigen darauf geachtet werden, dass das Fahrkorbdach bündig an der Türschwelle steht und es keine größeren Höhenunterschiede gibt. Ebenso ist auf die Einbauten, mögliche Sperrflächen und die zulässige Traglast des Fahrkorbdaches zu achten.

Gut geeignet zum Festhalten sind beispielsweise das Fahrkorbdachgeländer, die Schachttürzarge oder die Tragmittel. Neben der ausreichenden Festigkeit muss auch darauf geachtet werden, dass keine Verletzungen durch scharfe Kanten oder abstehende Drahtseillitzen entstehen.

Zur geeigneten persönlichen Schutzausrüstung zählen Schutzhelm, Handschuhe sowie rutschhemmende Sicherheitsschuhe der Klasse S3. Je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann das Tragen von langärmeliger Kleidung erforderlich sein.

Aufenthalt und Fahrten im Schacht

Die Personenzahl und die Menge an mitgeführtem Material sollte – gerade bei ungünstigen Platzverhältnissen – so gering wie möglich sein. Fahrten mit geöffneten Schachttüren sind unzulässig. Wird der Aufzug mit der Inspektionssteuerung verfahren, sollte eine sichere Position eingenommen werden.

Es besteht ansonsten die Gefahr, dass Gliedmaßen an den vorbeifahrenden Schachteinbauten eingezogen oder abgeschert werden. Die Durchführung von Arbeiten während der Fahrt ist verboten. Notwendige Inspektionsarbeiten, wie zum Beispiel eine Sichtkontrolle, sollten nur bei der Abwärtsfahrt durchgeführt werden.

Verlassen des Fahrkorbdaches

Bevor das Fahrkorbdach verlassen wird, muss es bündig an die Türschwelle gefahren werden. Anschließend ist der Nothaltschalter bei eingeschalteter Inspektionssteuerung zu betätigen.

Nach dem Übersteigen auf den Boden der Haltestelle wird die Tür gesichert, der Inspektionsmodus beendet und der Nothaltschalter wieder zurückgesetzt.

Der Autor ist Fachreferent für Aufzüge und technische Gebäudeausstattung bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM).


Weitere Informationen: bghm.de

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