Foto: © kadmy/123RF.com
Aktuelles | März 2026
Was Sie vor der Arbeit auf dem Fahrkorbdach beachten sollten
Viele Arbeiten an der Technik von Aufzugsanlagen werden im Schacht und vom Fahrkorbdach aus durchgeführt.
(Foto: © kadmy/123RF.com)
März 2026
Viele Arbeiten an der Technik von Aufzugsanlagen werden im Schacht und vom Fahrkorbdach aus durchgeführt.
Von Philipp John
Während die Personen, die den Aufzug benutzen, ebenerdig und ohne weitere Vorkehrungen die Kabine betreten können, muss das Servicepersonal erhöhte Sicherheitsvorkehrungen für Arbeiten im Schacht treffen.
Grundsätzlich darf ein Fahrkorbdach zur Wartung, Störungsbeseitigung und Instandsetzung nur von fachkundigen Personen oder im Beisein dieser betreten werden.
Die Anlagensicherheit muss vom Servicepersonal vorab festgestellt werden. Technische Defekte oder versehentlich vergessene Strombrücken können den Fahrkorb während der Tätigkeiten ungewollt in Bewegung setzen.
Um diesem Risiko vorzubeugen, empfiehlt es sich vor dem Betreten eine Sicherheitsroutine durchzuführen:
Häufig geschehen Unfälle bei Tätigkeiten an Aufzugsanlagen, wenn Personen von der Haltestelle auf das Kabinendach steigen. Dabei kommt es oft zu Stolper- oder Sturzunfällen, die durch überstehende Einbauten (zum Beispiel Türkämpfer, Steuergeräte) oder mangelnde Haltemöglichkeiten verursacht werden.
Daher sollte sowohl beim Auf- als auch beim Absteigen darauf geachtet werden, dass das Fahrkorbdach bündig an der Türschwelle steht und es keine größeren Höhenunterschiede gibt. Ebenso ist auf die Einbauten, mögliche Sperrflächen und die zulässige Traglast des Fahrkorbdaches zu achten.
Gut geeignet zum Festhalten sind beispielsweise das Fahrkorbdachgeländer, die Schachttürzarge oder die Tragmittel. Neben der ausreichenden Festigkeit muss auch darauf geachtet werden, dass keine Verletzungen durch scharfe Kanten oder abstehende Drahtseillitzen entstehen.
Zur geeigneten persönlichen Schutzausrüstung zählen Schutzhelm, Handschuhe sowie rutschhemmende Sicherheitsschuhe der Klasse S3. Je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann das Tragen von langärmeliger Kleidung erforderlich sein.
Die Personenzahl und die Menge an mitgeführtem Material sollte – gerade bei ungünstigen Platzverhältnissen – so gering wie möglich sein. Fahrten mit geöffneten Schachttüren sind unzulässig. Wird der Aufzug mit der Inspektionssteuerung verfahren, sollte eine sichere Position eingenommen werden.
Es besteht ansonsten die Gefahr, dass Gliedmaßen an den vorbeifahrenden Schachteinbauten eingezogen oder abgeschert werden. Die Durchführung von Arbeiten während der Fahrt ist verboten. Notwendige Inspektionsarbeiten, wie zum Beispiel eine Sichtkontrolle, sollten nur bei der Abwärtsfahrt durchgeführt werden.
Bevor das Fahrkorbdach verlassen wird, muss es bündig an die Türschwelle gefahren werden. Anschließend ist der Nothaltschalter bei eingeschalteter Inspektionssteuerung zu betätigen.
Nach dem Übersteigen auf den Boden der Haltestelle wird die Tür gesichert, der Inspektionsmodus beendet und der Nothaltschalter wieder zurückgesetzt.
Der Autor ist Fachreferent für Aufzüge und technische Gebäudeausstattung bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM).
Weitere Informationen: bghm.de
Kommentar schreiben