Sicherheitsbeauftragte künftig erst ab 50 Beschäftigten
Firmen mit weniger als 50 Beschäftigten müssen künftig keine Sicherheitsbeauftragten mehr berufen. Damit setzt die Bundesregierung eine EU-Verordnung um.
Der Schwellenwert wurde von bisher 20 auf 50 angehoben. Zwei Sicherheitsbeauftragte benötigen Firmen künftig erst ab 250 Mitarbeitenden.
Bestehen besondere Risiken für Leben und Gesundheit, sind bereits ab 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte einzusetzen. Damit richtet sich die Bestellung künftig vor allem nach den konkreten Arbeitsbedingungen im Betrieb, nicht allein nach der Unternehmensgröße.
Arbeitgeber unterstützen
Die Sicherheitsbeauftragten (SiBe) unterstützen den Arbeitgeber bei der Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, helfen Kollegen und weisen auf Gefahren hin.
Sie achten zum Beispiel darauf, dass Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und dass die Kolleginnen und Kollegen ihre PSA – etwa Schutzhelm, Gehörschutz und Arbeitsschuhe auf der Baustelle – auch tragen. Kleinere Betriebe können freiwillig einen SiBe benennen.
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