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Wenn der Prüfer auch sein Werkzeug in Rechnung stellt

Betreiber

Es klingt wie Satire – ist aber Alltag in der Aufzugsbranche: Bei der wiederkehrenden Hauptprüfung wird der Einsatz des eigenen Werkzeugs gesondert abgerechnet.

Was dahintersteckt: Heutzutage wird fast nie mehr ein Prüfgewicht genutzt, sondern ein sogenanntes elektronisches Prüfsystem. Diese Geräte heißen mal ELVIS, mal LIFTIS, ASIS oder ADIAS – und sie alle haben eines gemeinsam: Sie werden separat abgerechnet.

Die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) verlangen zwischen 50 und 200 Euro zusätzlich pro Einsatz. Und das Erstaunliche: Niemand in der Branche stellt diese Praxis ernsthaft infrage. Doch in welcher anderen Dienstleistungsbranche wird der Einsatz des eigenen Werkzeugs gesondert abgerechnet?

Vom Prüfgewicht zum Geschäftsmodell

Um diese Praxis zu verstehen, muss man zurückblicken: Bis Ende der 1980er Jahre war jede wiederkehrende Aufzugsprüfung ein körperlich schweres Geschäft. Mehrere hundert Kilogramm Prüfgewichte mussten herangeschafft, verteilt und wieder abtransportiert werden. Das war aufwendig, teuer – und vor allem unbeliebt.

Dann entwickelte der TÜV Süd ein elektronisches Messsystem, das den Belastungstest simulieren konnte. Diese Innovation war zweifellos genial, doch noch genialer war die Idee, daraus ein eigenständiges Abrechnungsmodell zu machen.

Denn bis dahin hatte der Betreiber für die Bereitstellung der Gewichte gezahlt. Also dachte man sich: „Wenn wir die Gewichte durch ein Gerät ersetzen, lassen wir uns das weiterhin vergüten – Hauptsache, es kostet weniger als die Gewichte.“ So wurde aus einer technischen Erleichterung ein dauerhaftes Geschäftsmodell. Und das funktioniert bis heute – rund 35 Jahre später.

Wenn Bequemlichkeit zur Dauergebühr wird

Eigentlich sollte das elektronische Prüfsystem den Aufwand und die Kosten reduzieren. In der Realität ist es nicht ganz so gekommen: Obwohl der Aufwand inzwischen geringer ist, berechnet die ZÜS die Nutzung weiterhin bei jeder Hauptprüfung – obwohl sich die Geräte längst amortisiert haben.

Und niemand hinterfragt, warum dieser Aufpreis weiterhin existiert. Er hat sich schlicht eingeschliffen, weil es niemand mehr anders kennt.

Das Dreieck ZÜS – Wartungsfirma – Betreiber

Besonders kurios ist der Geldfluss: Oft rechnet die ZÜS das Prüfsystem gegenüber der Wartungsfirma ab, nicht gegenüber dem Betreiber, der die Prüfung beauftragt hat. Ein direkter Auftrag liegt gar nicht vor. Dennoch wird die Rechnung an die Aufzugsfirma gestellt, die sie dann selten ohne Aufpreis an den Betreiber weiterreicht.

Dadurch entsteht eine rechtlich zweifelhafte Dreiecksbeziehung: Die Wartungsfirma zahlt für eine Leistung, die sie nie bestellt hat; die ZÜS stellt eine Rechnung ohne Auftrag und der Betreiber trägt am Ende die Kosten.

Das ist buchhalterisch möglich, aber sachlich absurd. Wenn die ZÜS ohnehin weiß, wer der Betreiber ist, warum stellt sie die Rechnung dann nicht direkt an ihn?

Vollwartungsvertrag als Absurditätsverstärker

Die Sache wird noch fragwürdiger, wenn Vollwartungsverträge im Spiel sind. Viele davon enthalten seit Jahrzehnten die Klausel, dass der Wartungsnehmer bei Hauptprüfungen die Prüfgewichte bereitzustellen hat.

Nur: Diese Gewichte gibt es seit Einführung der elektronischen Prüfsysteme kaum mehr. Die Wartungsfirma muss also nichts mehr schleppen – kassiert aber weiter die Pauschale, während die ZÜS zusätzlich das elektronische System abrechnet. So zahlt der Betreiber im schlimmsten Fall zweimal.

Der Preis der Bequemlichkeit

Doch das elektronische Prüfsystem ist längst kein Zusatzgerät mehr, sondern ein Standard bei Prüfungen. In anderen Branchen ist das schwer vorstellbar: Elektriker bringen Messgeräte mit, Heizungsbauer verwenden Abgasmessgeräte und bei der Fahrzeuginspektion sind Diagnosesysteme selbstverständlich Teil der Leistung. Elektronische Arbeitsmittel werden nicht separat berechnet – jedenfalls nicht in einer modernen Dienstleistungsbranche.

Die elektronische Diagnose hat vieles einfacher gemacht – doch das Bezahlsystem drumherum ist ein Relikt.

Ihr Bernd Betreiber


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