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Der beste Instandhaltungsvertrag und seine Kosten

Betreiber

Wann sind sogenannte Vollwartungsverträge eigentlich sinnvoll, die auch die Kosten für Ersatzteile und Reparaturen einschließen? Und in welchen Intervallen sollte der Aufzug inspiziert und gewartet werden? Und welcher Preis ist für eine Wartung und Inspektion je Einsatz angemessen?

Mit dem Thema Vollwartungsvertrag hat sich Horst Schickor bereits Ende 2021 in einem Artikel für das LIFTjournal befasst. Sein Fazit: Ein solcher Vertrag ist eine Art Versicherung für den Fall, dass etwas defekt gehen könnte. Bezahlt macht er sich erst, wenn die Gewährleistung endet und nur so lange, wie der Errichter die Verfügbarkeit der Ersatzteile garantieren kann. Doch was ist mit der Zeit davor und danach?

Zunächst: Was ist eigentlich mit Instandhaltung gemeint, alle reden doch immer über Wartungsverträge? Die Definition aus der Betriebssicherheitsverordnung sagt: "Instandhaltung ist die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Erhaltung des sicheren Zustands oder der Rückführung in diesen. Instandhaltung umfasst insbesondere Inspektion, Wartung und Instandsetzung. Modernisierung (Verbesserung) ist ebenso Teil der Instandhaltung."

Instandhaltung ist deshalb der korrekte Begriff, Bezeichnungen wie Vollwartung, Premium-Wartung, Teilwartung, Modul-Wartung, Basiswartung, Wartung plus, Teilunterhalt, Grundwartung etc. sind einfach nur Produktnamen aus der Marketingwelt. Welche konkreten Leistungen in einem Vertrag enthalten sind, kann der Betreiber aus dem Produktnamen deshalb nicht ableiten.

Schwieriger Vergleich

Was die Vergleichbarkeit der Angebote schwierig macht: Jeder Vertrag kann zusätzliche Leistungen enthalten, wie
• Gerätemieten (Notruf, Lüftungsklappen etc.),
• Ersatzteile (meist mit definierten Abgrenzungen und Bedingungen),
• Dienstleistungen (Notrufzentrale, Befreiung und Notdienst, Bereitschaft) oder
• Prüfleistungen (Betriebskontrollen, ZÜS, Unterstützung zur ZÜS und Prüfsystem).

Das sind nur die gebräuchlichsten Vertragserweiterungen. Zusätzlich zur Wartung und Inspektion können je nach Bedarf die Instandsetzung, die Verbesserung der Anlage, die Notrufentgegennahme und die Personenbefreiung beauftragt und eine Vereinbarung zur E-Rechnung getroffen werden.

Deshalb kann Vertrag A selten mit Vertrag B verglichen werden. Denn berücksichtigt werden muss auch die Anzahl der Haltestellen, Alter, Betrieb, Umfeld etc. Bedenken sollte man auch, dass jede zusätzliche Leistung, die das Aufzugunternehmen selbst zukaufen muss, mit einer Marge versehen ist, die an den Kunden weitergegeben wird. Nur selten werden die Zusatzkosten zum Selbstkostenpreis berechnet. Den Komfort des "Alles aus einer Hand" kauft man sich also teuer ein. Das kann sich aber durch eine Minimierung des eigenen Verwaltungsaufwandes durchaus rechnen.

Das richtige Intervall?

Doch wie sieht es mit dem Instandhaltungsintervall aus? Das ergibt sich aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung (GBU). Hier wird festgelegt, wer mit welchem Inhalt und wie oft die Anlage inspiziert und wartet. Allerdings fehlt diese Information oftmals auf den GBUs (das LIFTjournal berichtete).

Einen guten Anhaltspunkt liefert die Wartungsempfehlung der Vereinigung mittelständischer Aufzugsunternehmen (VmA). Damit kann recht gut das Instandhaltungsintervall bestimmt werden. Nützlich ist auch der Standardvertrag des AMEV (Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen), der zusammen mit dem VmA und dem VDMA abgestimmt wurde. Das Vertragsmuster "Aufzug – Service" ist modular aufgebaut.

Vorsicht Falle: Viele neuere Verträge enthalten kein Intervall mehr, sondern verwenden den Ausdruck "regelmäßig", ohne ihn zu konkretisieren. Dies ist rechtlich schwierig, da die Inspektion und Wartung eine Betreiberpflicht sind. Sie wurden an ein Instandhaltungsunternehmen delegiert, aber die Kontrolle des Dienstleisters verbleibt beim Betreiber. Nur wie soll dieser seiner Pflicht nachkommen, wenn kein Intervall bestimmt wurde?

Die Bestimmung des Intervalls ist in erster Linie von der Fahrtenzahl des Aufzugs abhängig. Gut aufgestellt ist deshalb ein Betreiber, dessen Aufzug über einen Fahrtenzähler verfügt – damit kann er die richtigen Schlussfolgerungen ziehen und muss nicht auf Annahmen zurückgreifen.

Verträge mit Stück-Preis

Es geht aber noch besser: IoT-Systeme und Systeme, die die Fahrtenzahl tagesaktuell liefern, werden nicht nur irgendwann weit vorausschauend Störungen präzise prognostizieren können. Sie können schon heute den Aufzugtechniker "on demand" rufen. Deshalb sollten Betreiber schon heute darauf achten, keine Verträge abzuschließen, bei denen es einen Gesamtpreis für Inspektion und Wartung mit starren Intervallen im Jahr gibt.

Besser sind Verträge, bei denen ein Stück-Preis für eine Wartung und Inspektion vereinbart wurde und diese nach Bedarf erfolgen. Die meisten kennen das von ihrem Auto: Es erinnert Sie automatisch daran, wann die Inspektion fällig wird, wenn eine festgelegte Zeit vorbei ist oder Sie eine bestimmte Kilometerzahl gefahren sind. Auch die Aufzugsbranche wird sich diesem Standard anpassen müssen oder hat es schon getan.

Der richtige Preis?

Welcher Preis ist denn für eine Wartung und Inspektion je Einsatz angemessen? Hierbei muss bedacht werden, dass der Begriff Wartungsvertrag heute schon deshalb nicht mehr zeitgemäß ist, da moderne Anlagen sehr wartungsarm sind. Da gibt es keine Bremsen, Getriebe, Relais oder Ähnliches mehr nachzustellen oder Öl aufzufüllen. Der überwiegende Teil der Arbeiten beschränkt sich auf das Inspizieren. Einzig bei den Türen und Führungen sind ggf. Nachstellarbeiten notwendig oder es muss mal die Kehrschaufel benutzt werden.

Was ist dann also ein angemessener Fest-Preis für eine Wartung und Inspektion – zum Beispiel bei einem Standard-Wohnhausaufzug mit sieben Haltestellen und unter 1.000 kg? Nun, der Preis setzt sich immer aus einem Grundpreis und einer haltestellenabhängigen Komponente zusammen. Im vorliegenden Beispiel sind um die 70 Euro Grundpreis meiner Ansicht nach fair. Pro Haltestelle kommen dann um die 15 Euro hinzu, ggf. Zuschläge z. B. für die Unterstützung der ZÜS bei der Hauptprüfung.

Bei unserem Beispiel lägen die Kosten bei einem dreimonatigem Instandhaltungsintervall dann bei ca. 700 Euro jährlich (incl. Reinigung von normaler Verschmutzung – ohne ZÜS-Unterstützung). Ein Tipp, Sie können auch gerne rückwärts rechnen, um überschlägig den Wartungspreis zu überprüfen.

Wenn Ihnen der Stundenverrechnungssatz bekannt ist, multiplizieren Sie ihn mit zwei Stunden, die eine Wartung und Inspektion üblicherweise für unseren Beispielaufzug dauern würde. Multiplizieren Sie den Stundenverrechnungssatz anschließend mit der Anzahl der vertraglich vereinbarten Besuche. Wenn als Ergebnis in etwa Ihr jährlicher Wartungspreis herauskommt, hat Ihr Aufzugunternehmen fair kalkuliert.

Ihr Bernd Betreiber


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