Anlagensicherheitsreport 2025 "zeichnet verzerrtes Bild"
"Der aktuelle Anlagensicherheitsreport des TÜV-Verbands bestätigt erneut, was seit Jahren gilt: Aufzüge in Deutschland sind sicher", heißt es in einer Pressemitteilung des VDMA Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen. Er übt Kritik am Anlagensicherheitsreport 2025.
Nur 0,8 Prozent der geprüften Anlagen wiesen sogenannte "gefährliche Mängel" auf, aufgrund dessen die Anlagen außer Betrieb genommen werden müssen, bis die Mängel behoben sind, so der Fachverband. Der überwiegende Teil der Anlagen ist entweder mängelfrei oder weist nur geringfügige oder fristgerecht zu behebende Mängel auf.
Der VDMA Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen betont: Die in der Öffentlichkeit vielfach als besorgniserregend dargestellte Zunahme geringfügiger Mängel um 17 Prozent sei kein Indikator für einen schlechteren technischen Zustand der Anlagen. Vielmehr handele es sich um eine rein formale Einstufung – insbesondere im Zusammenhang mit der Dokumentation zur Cybersecurity.
"Der Anlagensicherheitsreport 2025 erfasst Mängel, die faktisch keine sind. Es handelt sich um formale Hinweise zur Cyber-Dokumentation, nicht um technische Mängel, die die Betriebssicherheit beeinflussen", erklärt Robert Hild, Geschäftsführer des VDMA Fachverbands Aufzüge und Fahrtreppen.
Robert Hild Foto: © Sarah Kastner/VDMA Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen"Rechtlich nicht haltbar"
Hintergrund: Seit einiger Zeit bewerten einzelne Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) die im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung vorgelegte Cyber-Dokumentation als "geringfügigen Mangel", sofern diese aus ihrer Sicht nicht vollständig ist. Diese Bewertung ist jedoch weder technisch begründet noch sicherheitsrelevant – und rechtlich nicht haltbar, betont der Fachverband. Bereits am 3. Mai 2025 hatte der VDMA in einem Positionspapier dargelegt, dass das nach seiner Auffasung das Vorgehen der ZÜS im Umgang mit der TRBS 1115-1 "weder fachlich sinnvoll noch rechtlich abgesichert ist". Das Papier ist abrufbar unter: 🔗 Positionspapier Cyberbedrohungen & TRBS 1115-1
"Mängel zu protokollieren, die keine sind, erzeugt ein verzerrtes Bild der Sicherheitslage – und das kann nicht im Interesse der Überwachungsstellen und der Öffentlichkeit sein", betont Hild. "Wir appellieren an den TÜV-Verband und die ZÜS, zu einer rechtssicheren, differenzierten und sachgerechten Bewertung zurückzukehren."
Das Fazit des VDMA: "Aufzüge in Deutschland gehören zu den sichersten technischen Anlagen im öffentlichen Raum. Die Verunsicherung von Betreibern und Nutzern durch formaljuristische Ausweitungen der Mängellisten ist weder zielführend noch verhältnismäßig. Der VDMA steht für einen konstruktiven Dialog zur sachgerechten und praxistauglichen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und weist ausdrücklich darauf hin, dass für diese Art der Mängelbewertung derzeit keine Rechtsgrundlage besteht. Der Cyber Resilience Act der EU ist noch nicht in Kraft – und damit fehlt die normative Basis für die aktuell geübte Praxis."
Anlagensicherheitsreport: In den Anlagensicherheitsreport fließen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) ein. Mitgewirkt haben die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) Dekra Automobil GmbH, Dekra Testing and Certification GmbH, GTÜ Anlagensicherheit GmbH, SGS-TÜV Saar GmbH, TÜV Austria GMBH, TÜV Nord Systems GmbH & Co. KG, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, TÜV Süd Industrie Service GmbH, TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH und TÜV Thüringen e. V.
VDMA Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen: Er repräsentiert 90 Prozent des deutschen Marktes. In Deutschland gibt es derzeit ca. 850.000 installierte Aufzugsanlagen, davon 750.000 zur Personenbeförderung und ca. 39.000 Fahrtreppen. Der Branchenumsatz beträgt mehr als 3,5 Milliarden Euro und in der Branche sind circa 17.000 Personen beschäftigt.
Mehr Informationen:Das VDMA-Positionspapier Cyberbedrohungen & TRBS 1115-1
Hier finden Sie den vollständigen Anlagensicherheitsreport 2025
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