Sicherer Materialtransport mit dem Treppensteiger
Elektrisch angetriebene Treppensteiger erleichtern den Transport von schweren und sperrigen Gütern über die Treppe. Sie können die Belastung der Mitarbeitenden und die Unfallgefahr reduzieren. Dies erfordert jedoch den richtigen Umgang mit den Geräten.
Von Philipp John
Im Aufzugsbau ist es oftmals notwendig, schwere Komponenten wie Antriebe, Schaltschränke oder Hydraulikaggregate in andere Etagen eines Gebäudes zu transportieren. Wenn keine Hilfsmittel wie Krane oder Stapler zur Verfügung stehen, kommt nur der Transport über die Treppe infrage.
Das manuelle Heben der Komponenten führt nicht nur zu einer erhöhten Unfallgefahr, sondern belastet auch das Muskel-Skelett-System der Beschäftigten und bedingt oftmals den Einsatz einer weiteren Person.
Seit einigen Jahren existieren zahlreiche Systeme, wie z. B. Treppensteiger, Treppenlifte oder Treppenkarren, die den Transport über die Treppe erleichtern und somit die Beschäftigten entlasten sollen. Im Vergleich zu handbetriebenen Treppenkarren oder stationären Treppenliften sind Treppensteiger mobile, kraftbetriebene Arbeitsmittel.
Gefährdungsbeurteilung vor der ersten Nutzung
Treppensteiger mit Rädern sind leicht und flexibel einsetzbar und unterscheiden sich voneinander vor allem in der Steigfunktion. Sie werden während des Einsatzes auf der Treppe dauerhaft von der Bedienperson geführt. Treppensteiger mit Raupenantrieb sind insbesondere für schwerere Lasten geeignet. Letztere stellen im Regelfall automatisch den Neigungswinkel der Last ein, um den Schwerpunkt stets hinter dem Kipppunkt zu halten.
Das Verfahren auf der Treppe erfolgt von einer sicheren Position oberhalb der Last. Deshalb ist es besonders wichtig, im Vorfeld das Gerät entsprechend der zu transportierenden Last und Transportaufgabe auszuwählen. Beispielsweise sind nicht alle Treppensteiger für offene Treppen oder Bautreppen geeignet.
Die Auswahl sollte nach folgenden Kriterien erfolgen:
• Breite und Tragfähigkeit der Treppe
• Art der Treppe (Podest, Wendelung, Stufenbeschaffenheit)
• Stufenhöhe
• Gewicht, Lage des Schwerpunktes und Abmaße der Last
Bevor ein Treppensteiger zum ersten Mal genutzt wird, hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung zum sicheren Verwenden durchzuführen. Beschäftigte müssen anhand der Betriebsanweisung zudem im sicheren Umgang unterwiesen werden.
Als Grundlage für die Betriebsanweisung kann die Bedienungsanleitung herangezogen werden. Bei Leihgeräten trifft die Pflicht zur Unterweisung den Verleiher. Vor jedem Tätigkeitsbeginn müssen Beschäftigte die Arbeitsmittel auf offensichtliche Mängel kontrollieren.
Nutzung eines Treppensteigers
Der Lastentransport über Treppen ist immer mit Gefahren verbunden. Der Transportweg und der Gefahrenbereich unterhalb der Last müssen frei von Personen und Hindernissen sein. Vor dem Verfahren des Treppensteigers muss die Ladung z. B. durch Angurten an den Holmen gesichert werden. Zusätzlich kann die Standsicherheit durch rutschhemmende Matten erhöht werden. Die Arbeiten sollten nur von geeigneten Beschäftigten und mit Sicherheitsschuhen durchgeführt werden. Die Geschwindigkeit sollte entsprechend der Transportaufgabe eingestellt werden.
Gerade auf Neubau-Baustellen sind Treppen oder Fußböden häufig noch nicht fertiggestellt, wodurch es zu unterschiedlichen Stufenhöhen kommen kann. Dadurch erhöht sich das Risiko, dass der Treppensteiger mitsamt der Last kippt. Bei manchen Raupensystemen muss das Fahrwerk manuell an die Treppensteigung angepasst werden. Während dieser Phase muss die Bedienperson die Last stabilisieren. Der sichere und bestimmungsgemäße Umgang mit dem Treppensteiger sollte daher vor den Tätigkeiten praktisch geübt werden.
Nach den Arbeiten sind die Geräte gegen unbefugte Verwendung zu sichern, z. B. durch Abziehen des Schlüssels oder Entfernen des Akkus.
Regelmäßige Prüfung für Betriebssicherheit
Treppensteiger sind Arbeitsmittel und müssen regelmäßig von einer zur Prüfung befähigten Person nach der Betriebssicherheitsverordnung geprüft werden. Den Umfang und die Zeitintervalle der Prüfungen sind der Bedienungsanleitung zu entnehmen. Sollten dort keine Informationen dazu zu finden sein, legt der Arbeitgeber in seiner Gefährdungsbeurteilung selbst geeignete Fristen und Prüfkriterien fest.
Der Autor ist Fachreferent für Aufzüge und technische Gebäudeausstattung bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM).
Weitere Informationen: bghm.de
Fördermittel: Einige Unfallversicherungsträger stellen für die Anschaffung eines Treppensteigers Fördermittel zur Verfügung. Die Voraussetzungen und Förderhöhen können bei der zuständigen Berufsgenossenschaft erfragt werden.
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