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Mythen und Missverständnisse – Teil 2

Betreiber

Es kann nur “Einen” geben? Stimmt nicht. Es gibt nicht nur eine ZÜS, einen Sachverständigen/Prüfer und eine Prüfung. Wir klären Sie über weitere Mythen und Missverständnisse rund um den Betrieb Ihres Aufzugs auf.

Es gibt nicht nur die eine ZÜS:

Dekra, GTÜ, TÜV Nord, TÜV Rheinland, TÜV Süd – um nur einige der "Zugelassenen Überwachungsstellen" (ZÜS) zu nennen. Wenn Sie diese Aufzählung lesen, wissen Sie sofort, dass es tatsächlich nicht nur "eine" ZÜS oder "den einen TÜV" gibt. Die ZÜSen sind übrigens eine rein deutsche Geschichte, die es in anderen Ländern so nicht gibt.

Eine ZÜS kann laut Betriebssicherheitsverordnung und Überwachungsbedürftigen Anlagengesetzes (ÜAnlG) drei Rechtsbereiche abdecken: Druck, Explosionsschutz und Aufzüge. Übrigens deckt nicht jede der aufgezählten ZÜSen alle drei Rechtsbereiche ab und ist auch nicht in jedem Bundesland zur Prüfung von Aufzügen zugelassen.

Nebenbei: Auch wenn Sie nach allgemeinem Sprachgebrauch mit Ihrem Auto zum "TÜV" fahren, gibt es hier entsprechend auch nicht nur "einen TÜV". Sie können auch die Dienste der Dekra, GTÜ oder FSP nutzen. Allerdings ist die Prüfung von Autos ist ein ganz anderer Rechtsbereich. (https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Gesetzliche-und-hoheitliche-Aufgaben/Produktsicherheitsgesetz/Zugelassene-Ueberwachungsstellen.html)

Die ZÜS ist keine Polizei

Ein weiteres Missverständnis: Die ZÜS ist keine Polizei oder Behörde. Sie darf zum Beispiel Ihren Aufzug nicht abschalten und schreibt Ihnen auch ansonsten nichts vor. Sie stellt einfach nur fest. Die Umsetzung dieser Feststellung ist dann Aufgabe des Betreibers, die Zeitspanne gesetzlich vorgegeben. Bitten Sie also nicht Ihre ZÜS, die Frist für die Mängelbeseitigung zu verlängern. Das darf sie nämlich ohne erneute Prüfung eigentlich gar nicht. Fristverlängerungen sind gesetzlich nicht vorgesehen und daher unzulässig.

Natürlich werden in jedem Unternehmen Fehler gemacht – dann ist es angebracht, dass Sie sich beschweren und ärgern. Aber wenn Sie sich zum Beispiel in puncto Fristen mal über die ZÜS ärgern, trifft Ihr Zorn hier den Falschen: Denn sie macht dann nichts anderes als Forderungen von Gesetzen (wie des ÜAnlG), Verordnungen (zurzeit noch die ZÜS-Verordnungen der Länder) und der Betriebssicherheitsverordnung umzusetzen.

Der Hintergrund: Der Staat hat die Gefährlichkeit des Betriebs von besonderen Anlagen erkannt und diese als überwachungsbedürftig eingestuft. Zu der hoheitlichen Aufgabe der Überwachung gehört die Prüfung –- denn ohne Prüfung ist keine Überwachung möglich! Da der Staat selbst die Aufgabe in Umfang, Kapazität und Qualität nicht erledigen kann, hat er sie an die Zugelassenen Überwachungsstellen übertragen.

Möchte eine Organisation eine ZÜS werden, bewirbt sie sich bei der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik, der ZLS. Diese hat auch die Aufgabe, zu kontrollieren, ob die ZÜS die Vorgaben des Staates einhält. Also übernehmen die ZÜSen nur hoheitliche Aufgaben des Staates, sind also eine Art Erfüllungsgehilfe.

Es gibt keinen "Universalgelehrten" bei der ZÜS

Wie wir gerade erklärt haben, deckt eine ZÜS nur drei Rechtsbereiche ab und wir beschäftigen uns hier ja nur mit den Aufzügen. Deshalb ist der Prüfer der ZÜS "nur" Aufzugsexperte und kein "Universalgelehrter", der zum Beispiel gleichzeitig Experte nach Landesbaurecht ist – dafür ist er ggf. auch gar nicht zugelassen.

Das erklärt auch, warum dem ZÜS-Prüfer zu den Hauptprüfungen Unterlagen und Dokumente anderer Prüfungen im Gebäude vorgelegt werden müssen. Somit gibt es innerhalb einer Prüforganisation auch nicht den "einen" Sachverständigen/Prüfer, der alles weiß, kann und vor allem darf.

Der TÜV ist ein Verein – oder doch nicht?

Viele glauben, dass "der TÜV" eine Art gemeinnütziger Verein ist. Das stimmt, stimmt aber auch nicht. Am Anfang war es im Jahr 1866 tatsächlich ein Verein, der "Dampfkessel-Revisions-Verein", der damals von Wirtschaftsakteuren gegründet wurde. Heute sind daraus meist gewinnorientierte Aktienunternehmen geworden, deren Anteile einem Verein gehören. Alles klar?

Ihr Bernd Betreiber


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