Die Schnittstelle zur Brandfallsteuerung (hier zum Beispiel eine dynamischen Brandfallsteuerung des Ingenieurbüros Reimann) gehört auch zu den AFEX.

Die Schnittstelle zur Brandfallsteuerung (hier zum Beispiel eine dynamischen Brandfallsteuerung des Ingenieurbüros Reimann) gehört auch zu den AFEX. (Foto: © Matthias Gehrmann / Ingenieurbüro Reimann)

Was Sie über AFEX wissen müssen

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AFEX: Was ist das eigentlich? Tut das weh? Keine Panik! Sie haben wahrscheinlich AFEX, aber wissen möglicherweise nichts davon. Das hilft Ihnen aber leider nicht: Sie müssen sich um die AFEX kümmern, das ist deutsches Recht.

Zunächst einmal: AFEX ist die Abkürzung für Aufzugsexterne Sicherheitseinrichtungen. Der Hintergrund: Zwischen dem Aufzug und dem Gebäude gibt es wichtige Verbindungen. Und deshalb reicht es nicht, wenn das Gebäude und der Aufzug fehlerfrei geprüft wurden. Denn was ist, wenn die Verbindungen zwischen Aufzug und Gebäude nicht funktionieren? Das kann gefährlich werden (ich gebe Ihnen gleich ein Beispiel dafür). Und deshalb gibt es AFEX-Prüfungen bei der Hauptprüfung Ihres Aufzugs.

Das versprochene Beispiel: Jeder hat schon von den früheren Problemen mit der Brandmeldeanlage beim Berliner Flughafen gehört. Die Schwierigkeiten entstanden, weil am Anfang alle Teile der Anlage separat ausgeschrieben, bestellt und eingebaut wurden. Sie haben für sich auch alle funktioniert – nur nicht zusammen und gemeinsam.

Darum geht es bei den AFEX-Prüfungen

AFEX-Checkliste... ...als PDF-Datei herunterladen Diese aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen, die sich außerhalb des Aufzuges befinden, sollen miteinander und mit dem Aufzug problemlos kommunizieren und funktionieren. Wie wichtig das ist, zeigte seinerzeit der Brand im Düsseldorfer Flughafen, bei dem Menschen auf Grund nicht zusammenspielender Systeme zu Schaden kamen.

Noch ein Beispiel aus der Praxis: Ihr Aufzug hat eine dynamische Brandfallsteuerung, die dafür sorgen soll, dass im Falle eines Brandes der Aufzug nicht versehentlich die Tür zu einem verrauchten Vorraum öffnet. Nun wird geprüft, ob beim Auslösen eines Rauchmelders die Verbindung zwischen der Brandmeldeanlage und dem Aufzug funktioniert und der Aufzug nun nicht mehr diese Etage anfährt und dort nicht mehr die Tür öffnet.

Das deutsche Recht schreibt deshalb diese gewerkübergreifende jetzt also bei der Aufzugsprüfung vor. Dabei checkt der Prüfer, ob das systemübergreifende Zusammenspiel der einzelnen Techniken funktioniert. Bei komplexen Haustechniken kann übrigens das zentrale Gewerk die Brandmeldeanlage sein.

Das gehört alles zu den AFEX:
• Überdruckbelüftung (Treppenhaus)
• Notstromversorgung (sofern der Aufzug angeschlossen)
• Brandmeldeanlage (für Aufzugssachverständige nur relevant, wenn die Brandmeldeanlage den Aufzug auch ansteuert)
• Schnittstelle zur Brandfallsteuerung
• Schnittstelle zur Evakuierungssteuerung (kann Teil der Brandmeldeanlage sein)
• Feuerwehraufzug inkl. Löschwasserpumpe, Schachtgrube
• Elektrisch betriebene Be- und Entlüftungs-anlagen des Aufzugschachtes
• Feststellanlagen von Brandschutztüren oder Rauchschutzvorhänge vor Fahrschachttüren (z. B. bei fehlendem Vorraum).

Sie müssen prüfen, ob Sie eines der genannten AFEX haben. Falls dem so ist, müssen Sie das auf Ihrer Gefährdungsbeurteilung dokumentieren und außerdem der Zugelassenen Überwachungsstelle (TÜV, Dekra oder GTÜ) mitteilen. Diese Übersicht muss Angaben über die Rechtsgrundlagen und über die Prüffristen enthalten. Sie können dafür auch die Checkliste (als PDF-Datei kostenfrei herunterladen) verwenden.

Woher kennen Sie diese Angaben?

Sie stehen auf den Prüfbescheinigungen zu Ihren jeweiligen AFEX. Die müssen Sie ohnehin dem Prüfer der ZÜS bei der Hauptprüfung zeigen (sie muss natürlich auch noch gültig sein!). Er beurteilt dann, ob diese ausreichend ist, er Dokumente nachfordern muss oder selbst die Prüfung vornehmen kann.

Aber Sie können dem Prüfer auch Bestätigungen einzelner Gewerke vorlegen, die dokumentieren, dass die AFEX ordnungsgemäß funktionieren. Alternativ können Sie dem Prüfer der ZÜS auch Sachkundeprüfungen befähigter Personen vorlegen.

Der Prüfer ist übrigens nicht verpflichtet in Ihrem Gebäude nach AFEX zu suchen, das ist Ihre Verantwortung als Betreiber. Und kommen Sie bitte erst gar nicht auf die Idee, aus Kostengründen darauf zu verzichten! Denn wenn es brennt, können wegen nicht funktionierender und nicht geprüfter Einrichtungen nicht nur Menschen zu Schaden kommen, sondern es wird für Sie auch richtig teuer und rechtlich unangenehm. 

Weitere Informationen: AFEX-Checkliste (als PDF-Datei kostenfrei herunterladen)

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