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CE-Kennzeichnung: Frist erneut verlängert

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Gute Nachrichten – vor allem für die international tätigen Komponentenhersteller: Die britische Regierung will die Anerkennung der CE-Kennzeichnung für das Inverkehrbringen von Waren auf dem britischen Markt auf unbestimmte Zeit verlängern. Das gilt auch für Aufzüge.

Mit dem Brexit hatten sich die Vorgaben für das Inverkehrbringen von Aufzugsanlagen und -komponenten auf dem britischen Markt geändert. Geplant war, dass alle Produkte, die bisher nur eine CE-Kennzeichnung benötigten, eine zusätzliche UKCA-Zertifizierung vorweisen müssen, wenn sie in den britischen Wirtschaftsraum eingebracht werden.

Ursprünglich war vorgesehen, die CE-Kennzeichnung nur bis Ende des Jahres 2022 anzuerkennen. Diese Frist wurde dann bis zum 31. Dezember 2024 verlängert, jetzt auf unbestimmte Zeit.

Das Ministerium für Wirtschaft und Handel (Department for Business and Trade, DBT) hat diese unbefristete Verlängerung jetzt bekanntgegeben. Sie soll die Kosten und den Zeitaufwand der Unternehmen für das Inverkehrbringen von Produkten senken und den Verbrauchern zugutekommen, heißt es in der Pressemitteilung. "Nach ausführlichen Gesprächen mit der Industrie wurde eine wichtige Forderung der Unternehmen erfüllt, die Belastungen zu verringern und das Wachstum der britischen Wirtschaft anzukurbeln."

Weitere Informationen:Die Pressemitteilung der britischen Regierung

 

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