Neue Privilegien für Elektro-Nutzfahrzeuge
Statt sie auslaufen zu lassen, verlängert die Bundesregierung die Vorteile für E-Fahrzeuge und schafft sogar neue. Auch Nutzfahrzeuge werden erstmals erfasst.
Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) sollte Ende 2026 eigentlich auslaufen. Stattdessen verlängert und erweitert die Bundesregierung es nun. Das Kabinett hat am 29. Juli 2026 eine Novelle beschlossen.
Auch für Busse und Lkw
Bisher bezog sich das Gesetz vor allem auf Personenkraftwagen. Nun werden mit der Novelle auch schwere Nutzfahrzeuge und Busse einbezogen. Die Definition der begünstigten Fahrzeuge bleibt grundsätzlich bestehen: Reine Batterie-Pkw, Plug-in-Hybride, Fahrzeuge mit sogenanntem Range Extender sowie Brennstoffzellenfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb fallen weiterhin unter das Gesetz.
Flankiert werden diese Verkehrsregeln von den steuerlichen Vorteilen: Dazu gehört unter anderem ein Investitions-Booster für betrieblich genutzte E-Fahrzeuge: Das Gesetz ermöglicht die Turbo-Abschreibung von 75 Prozent der Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge bereits im Investitionsjahr.
Die weitere Verteilung:
• zehn Prozent im zweiten Jahr,
• je fünf Prozent im dritten und vierten Jahr,
• drei Prozent im fünften sowie
• zwei Prozent im sechsten Jahr (Gesamtdauer sechs Jahre).
Die Regelung gilt für E-Autos, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 neu angeschafft werden. Außerdem hebt das Gesetz die Bruttolistenpreisgrenze für die besondere steuerliche Förderung elektrischer Firmenwagen von 70.000 Euro auf 100.000 Euro an.
Weitere Informationen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/elektromobilitaetsgesetz-2448642
Quellen: Bundesregierung; beck-aktuell.de
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