(Foto: © Benjawan Sittidech/123RF.com)

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Wo muss man den Notfallplan anbringen?

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Die Betriebssicherheitsverordnung legt es fest: Betreiber müssen einen Notfallplan aushängen. Aber wo muss man den Notfallplan für den Aufzug anbringen?

Hendrik Hesse, Inhaber einer Aufzugsberatungsfirma, erklärt, was in einem korrekten Notfallplan stehen muss:

Betreiber müssen seit Mitte 2016 sogenannte Notfallpläne an einer Aufzugsanlage zur Verfügung stellen, wenn der Aufzug nicht über ein Notrufsystem mit einer Notrufzentrale verbunden ist. Der Notfallplan dient dazu, eingeschlossenen Personen nach einer Betriebsstörung schnell und angemessen zu helfen.

Bis heute kommen wir als Fachplaner bei unseren Inaugenscheinnahmen immer wieder an Aufzugsanlagen, an denen der Notfallplan nicht erstellt oder falsch ausgehängt wurde. Dabei ist es keine große Kunst Notfallpläne zu erstellen – und man vermeidet im Falle eines Falles Ärger mit Behörden oder auch Versicherungen.

So erstellen Sie einen korrekten Notfallplan

Stimmen Sie den Notfallplan mit dem beauftragten Notbefreiungsdienst (zum Beispiel von Ihrer Wartungsfirma) ab und stellen Sie ihn der dazu gehörigen ständig besetzten Stelle zur Verfügung. Darum kümmert sich normalerweise Ihre Wartungsfirma, wenn Sie auch den Notbefreiungsdienst betreibt.

Sollte Ihr Aufzug nocht nicht über einen Fern-Notruf verfügen, haben Sie noch eine Übergangsfrist bis Ende 2020, um sich einen Notdienst (24/7) sowie ein Notrufgerät zuzulegen. Nehmen Sie diese Frist ernst!

Professionelle Wartungsunternehmen erarbeiten mit Ihnen gemeinsam einen Notfallplan.

Was sollte in einem Notfallplan stehen?

  • Standort der Aufzugsanlage und dessen Fabrik-Nummer
  • Hersteller, Fabriknummer und Baujahr der Anlage
  • Der verantwortliche Betreiber (er heißt inzwischen Arbeitgeber) der Aufzugsanlage 
  • Der Befreier selbst (Notdienstfirma, Aufzugswärter, etc.)
  • Personen, die erste Hilfe leisten können (Rettungsdienst, Notfallarzt, Feuerwehr, etc.)
  • Voraussichtlicher Beginn der Befreiung (Laut TRBS 2181 soll die Befreiung spätestens 30 Minuten nach Absetzen des Notrufes beginnen. Haben Sie eine kürzere Zeit festgelegt, tragen Sie sie bitte ein)
  • Ort der Notbefreiungsanleitung (etwa Aushang im Maschinenraum des Aufzuges oder beim Wartungsdienst hinterlegt).

Viele Wartungsunternehmen halten Vorlagen für Notfallpläne vor, fragen Sie doch einfach nach. Sie können auch diese Vorlagen vom TÜV Süd, TÜV Nord oder Dekra verwenden.

Wo sollte der Notfallplan aushängen?

Es hat keinen Sinn, den Notfallplan im Triebwerksraum oder in der Aufzugskabine auszuhängen. Dort kann er von Helfern nicht wahrgenommen werden. Hängen Sie den Notfallplan am besten an der Hauptzugangsstelle oder in unmittelbarer Nähe der Hauptzugangsstelle aus. Dann können Helfer in einem Notfall (zum Beispiel auch bei Ausfall des Notrufgerätes in der Kabine) auf die Notrufnummern zurückgreifen.

An was sollte man noch denken?

Oft fehlt zwischenzeitlich das passende Befreiungswerkzeug zur Notbefreiung oder es ist im Laufe der Jahrzehnte unbrauchbar geworden. Sprechen Sie Ihre Wartungsfirma darauf an und sorgen Sie dafür, dass das passende Notbefreiungswerkzeug im Sichtfeld des Maschinenraumes zu finden ist. Und nein, es reicht nicht, wenn nur die Wartungsfirma alleine einen Notbefreiungsschlüssel oder Zugang zum Maschinenraum hat.

Für Betriebsfremde oder Ersthelfer ist es nicht immer sofort ersichtlich, wo sich der Maschinenraum befindet. In vielen Fällen sind Maschinenräume auch nicht einfach oben oder unten über das Treppenhaus erreichbar, sondern nur über Umwege. Kennzeichnen Sie deshalb am besten den Zugang zum Maschinenraum. 

Falsche Aufzugsanlage abgeschaltet …

Bei mehreren Aufzügen im gleichen Schacht kennzeichnen Sie jeden Aufzug und jeden Maschinenraum getrennt. Nichts ist ärgerlicher, als wenn der Notdienst nach einer Personenbefreiung zusätzlich die falsche Aufzugsanlage abschaltet und vom Hof fährt. Das soll schon vorgekommen sein.

Es gibt Betreiber, die zwei verschiedene Dienstleiter mit der Wartung und der Notrufaufschaltung beauftragen. Wenn der Notbefreiungsdienst nach einem Personeneinschluss  den Aufzug außer Betrieb nimmt, ist es ratsam, dass er die Wartungsfirma über diesen Vorfall informiert. Erst die Wartungsfirma sollte den Aufzug nach einer Prüfung wieder in Betrieb nehmen, um mögliche Gefährdungen für Nutzer auszuschließen.

Hendrik Hesse 

Der Autor ist Inhaber der Aufzugsberatung Hesse

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