Triebwerksrahmen für Aufzug ohne Triebwerksraum. (Foto: © Ulrich Nees)

Triebwerksrahmen für Aufzug ohne Triebwerksraum. (Foto: © Ulrich Nees)

Schallschutz in Gebäude-Aufzügen

Aktuelles

Nach zehn Jahren der Überarbeitung werden die VDI 2566 Blatt 1 und 2566 Blatt 2 in die DIN 8989 (Schallschutz in Gebäuden-Aufzüge) überführt.

Der Entwurf der DIN 8989 wurde im Oktober 2018 veröffentlicht, bis Januar 2019 können noch Einsprüche eingelegt werden. Eine Überarbeitung der VDI-Richtlinien wurde erforderlich, um die Anforderungen an den Aufzug und das Gebäude beziehungsweise den Aufzugschacht zu beschreiben.

Luft-Körperschallemissionen reduzieren

Die Tabelle 3 (Einzuhaltende Schallemissionskennwerte von Aufzügen zur Erreichung der Schallschutzziele) und Tabelle 4 (Einzuhaltende flächenbezogene Massen von Wänden und Decken zur Erreichung der Schallschutzziele) der DIN 8989 finden über die Grenzen von Deutschland hinaus Aufmerksamkeit.

Der Zusammenhang zwischen den flächenbezogene Massen zur Erreichung der Schallschutzziele für Luft- und Körperschall werden – je nach Lage der schutzbedürftigen Räume – beschrieben. Die Anforderungen an die Aufzuganlagen in Bezug auf die Luft- und Körperschallemissionen um die Schallschutzziel nach DIN 4109 und / oder VDI 4100 zu erreichen, werden entsprechend benannt.

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Wenn der Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen von 30 dB(A) auf 27 dB(A) reduziert wird, muss bauseitig der Schacht eine höhere flächengezogene Masse erhalten und der Aufzug muss die Luft-Körperschallemissionen reduzieren. Bei einer Reduzierung des Schalldruckpegels um 3 dB(A) im schutzbedürftigen Raum muss die flächenbezogenen Masse zum Beispiel von 580 kg/m² auf 670 kg/m² erhöht werden und die Aufzuganlage muss die Luft- und Körperschallpegel gemäß Tabelle 4 reduzieren.

Lastenverteilung gleichgewichtig aufgeteilt

HandwerkDie Lastenverteilung zum Erreichen von Schallschutzzielen wird zwischen der Aufzuganlage und der Schachtausführung (flächenbezogene Masse) gleichgewichtig aufgeteilt. Die Bauseite und die Aufzugfirma, beziehungsweise der Montagebetrieb, müssen sich abstimmen, um Schallschutzziele zu erreichen und festzuschreiben.

In Ausschreibungen / Pflichtenheften müssen die Anforderungen an die Aufzuganlage in Bezug auf Luft- und Körperschall, die Lage der schutzbedürftigen Räume und die flächen-bezogene Masse des Aufzugschachtes beschrieben werden. Hinweise, dass die Anforderungen aus der DIN 4109 oder VDI 4100 zu erfüllen ist, reichen nicht aus.

Absprachen treffen

Wenn mit bestimmten Aufzugtypen gewünschte Schallschutzziele in schutzbedürftigen Räumen nicht zu erreichen sind, müssen Absprachen getroffen werden. Wenn zum Beispiel SSt III gefordert wird, kann dies zur Folge haben, dass
a) der schutzbedürftige Raum nicht neben dem Aufzugschacht angeordnet wird,
b) ein Aufzug ohne Triebwerksraum zum Erreichen der Schallschutzziele nicht möglich ist oder
c) die flächenbezogene Masse der Wand entsprechend verändert werden muss.

Erfüllt der Aufzug die Anforderungen aus der DIN 8989, aber die Schutzziele im schutz-bedürftigen Raum nicht, sind folgende Punkte zu prüfen:
- Entspricht die Wanddicke der Planung beziehungsweise den bauseitigen Vorgaben?
- Entspricht die flächenbezogene Masse den Vorgaben?
- Wie sind die flankierenden Bauteile ausgelegt?
- Wie ist die Funktionalität von Dehnfugen zwischen Aufzugschacht und schutzbedürftigen Räumen, Treppenhaus usw.?
- Entspricht die Lage des schutzbedürftigen Raumes der Planung?
- Welche Luft- und Körperschallemission wird durch die Aufzuganlage emittiert?

Nachprüfung ist aufwendig

HandwerkDie Nachprüfung der bauseitig zugesagten Qualitäten (flächenbezogene Masse, Schalldämm-Maß usw.) ist aufwendig. Als kostengünstige Alternative bietet sich die Messung der tatsächlich emittierten Frequenzen und Körperschallpegel des Aufzuges in die Schachtwand an.

Bei Betrachtung der VDI 2566 Blatt 1 und Blatt 2 ist die DIN 8989 ein notwendiger und logischer Schritt, um die Anforderungen aus den bestehenden Normen und Richtlinien (DIN 4109-1, VDI 4100, § 633 BGB) in eine für den Aufzugbau durchsetzbare Norm zu gießen.

Gewerke müssen zusammenarbeiten

Konkretisierungen gibt es für den erhöhten Schallschutz beziehungsweise wenn SSt II und SSt III erforderlich sind. Der Vorteil in der DIN 8989 besteht darin, dass die Aufzugfirma und die Bauseite sich die Lasten für den Schallschutz in schutzbedürftigen Räumen teilen müssen.

Beide Gewerke müssen zusammenarbeiten, um die gewünschten Ziele zu erreichen. Beauftragt der Arbeitgeber / Betreiber eine ausschreibende Stelle (Fachplaner, Ing.-Büro usw.), dann ist es die Aufgabe der ausschreibenden Stelle in einer Ausschreibung / Pflichtenheft alle notwendigen Informationen der Aufzugfirma / Montagebetrieb zur Verfügung zu stellen.

Von Ulrich Nees 


Schallschutzanforderungen an Gebäude und Aufzug von der VDI 2566 zur DIN 8989 (Der ausführliche Text als PDF-Datei zum Download)

www.aufzugsystemeberatung.de