(Foto: © Hiro Lift)

(Foto: © Hiro Lift)

Treppenlift: Vorsicht beim Kauf!

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Viele Menschen wollen auch im Alter oder trotz körperlicher Einschränkungen in ihrem Zuhause wohnen bleiben. Dabei kann ein Treppenlift helfen. Doch beim Kauf ist Vorsicht geboten.

Ältere Menschen oder Menschen, die körperlich eingeschränkt sind, können durch einen Treppenlift mehr Mobilität und Selbstständigkeit gewinnen. Doch wer sich für den Einbau eines Treppenlifts entscheidet, hat viele Fragen:

  • Welche Art von Treppenlift eignet sich für mich und mein Zuhause?
  • Was kostet ein Treppenlift?
  • Was kostet ein gebrauchter Treppenlift?
  • Welcher Treppenlift ist der beste?
  • Und vor allem: Wie finde ich einen seriösen Anbieter?

Gerade die letzte Frage ist wichtig, denn beim Kauf eines Treppenlifts ist Vorsicht geboten. "Auf diesem Markt tummeln sich viele unseriöse Anbieter", warnt Göksel Kör, langjähriger Gesamtvertriebsleiter von Hiro Lift, dem größten deutschen Hersteller von Treppenliften. Viele Verkäufer gaukeln günstige Preise vor, um einen Fuß in die Tür beim Kunden zu bekommen: "7.999 Euro für einen Treppenlift sind einfach zu wenig und nicht realistisch!"

Was darf ein Treppenlift kosten?

HandwerkUnseriöse Verkäufer nutzen dabei die Notlage der Menschen aus. Denn einen Treppenlift kauft man nicht, weil man das will, sondern weil man muss.

Die meisten Menschen stehen schlicht unter Zeitdruck, weil sie zum Beispiel nach einem Unfall, Krankheit oder Schlaganfall keine Treppen mehr steigen können.

Was kostet ein Treppenlift wirklich?

Doch welcher Preis ist realistisch? Göksel Kör macht eine einfache Rechnung auf: Die Kosten setzten sich zusammen aus den Ausgaben für Werbung, Vertrieb, Produktion, Lieferung und den Einbau – für den ein Monteur im Schnitt ein bis zwei Tage vor Ort sein muss – und die Gewährleistung. "Alle Angebote für individuell gefertigte Treppenlifte, die auf den jeweiligen Treppenverlauf zugeschnitten sind und unter 10.000 Euro liegen, können deshalb nicht seriös sein."

Lassen Sie sich nicht zum Kauf drängen!

Göksel Kör empfiehlt Interessenten dringend, alle Angebote in Ruhe zu prüfen. Viele ließen sich von den Verkäufern unter Druck setzen ("Dieser Preis gilt nur heute …"). "Lassen Sie sich nicht zum Kauf drängen, unterschreiben Sie nichts voreilig! Immerhin stehen Sie vor der Entscheidung, eine Anlage zum Preis eines Kleinwagens zu kaufen."

Fachplaner Hendrik Hesse, Inhaber der Aufzugsberatung Hesse in Karlsruhe, empfiehlt Kunden mindestens drei Angebote einzuholen und in Ruhe zu vergleichen: "Unterschreiben Sie kein Angebot sofort, lassen Sie sich mehrere Tage Zeit – der Treppenlift wird auch dann noch zur Verfügung stehen."

Die Stiftung Warentest bietet zwar derzeit keinen aktuellen Test von Treppenliften an. Aber auch sie empfiehlt Käufern mehrere Angebote einzuholen, sich vom Hersteller unbedingt Referenzsysteme zeigen lassen und möglichst selbst zu testen.

Vorsicht beim Widerrufsrecht!

HandwerkDabei gibt es eine gute und eine schlechte Nachricht. Die gute Nachricht: Es gibt in bestimmten Fällen Zuschüsse für den Einbau eines Treppenlifts (siehe Kasten 2). Die schlechte Nachricht: Beim Kauf eines Treppenlifts haben die Kunden kein Widerrufsrecht, durch das sie – wie sonst üblich – innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurücktreten können, denn dieses Widerrufsrecht gilt nur für Standardanlagen. Allerdings hat der Bundesgerichtshof Mitte 2018 beim Einbau eines Außenlifts anders entschieden.

Deshalb ist es umso wichtiger, sich vor dem Kauf in Ruhe und gründlich zu informieren. Göksel Kör hat immer wieder erlebt, dass Kunden die Verantwortung an ihre Kinder und Enkelkinder abgeben und alle Beteiligten sich von unprofessionellen Anbietern beeinflussen lassen.

Vor allem vor den zahlreichen Internet-Portalen und -Ratgebern zum Thema Treppenlift ist Vorsicht geboten, warnt der Branchenexperte von Hiro Lift: "Sie haben nur den Zweck, Adressen zu generieren, um diese anschließend zu verkaufen. Dadurch schaffen es auch unseriöse Firmen, leichter an die Adressen zu kommen und können sich aufgrund der schwierigen Situation der Kunden weiterhin am Markt behaupten."

Von Ulrike Lotze

Neun Tipps für Käufer:

Göksel Kör von der Firma Hiro Lift hat neun praktische Tipps für die potentiellen Käufer von Treppenliften zusammengestellt:

1. Kümmern Sie sich frühzeitig um einen Treppenlift und nicht erst, wenn Sie ihn brauchen, weil Sie akut erkrankt sind.

2. Informieren Sie sich außerhalb der Treppenlift-Portale im Internet! Wer den Suchbegriff "Treppenlift" bei Google eingibt, hat schon verloren. Eigentlich alle Ratgeberseiten im Internet zum Thema Treppenlift haben nur den Zweck, Kundenadressen zu generieren, um anschließend eine Adresse an drei interessierte Unternehmen zu verkaufen. Suchen Sie stattdessen zum Bespiel nach dem Produktnamen.

3. Holen Sie drei Angebote ein und warten Sie ab, bis Sie alle vorliegen haben.

4. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen, sondern treffen Sie Ihre Entscheidung in aller Ruhe.

5. Finger weg von gebrauchten Treppenliften! Sie lohnen sich nur für die Verkäufer. Die Kosten für die Demontage, die Lieferung in die Werkstatt zur Aufarbeitung, die Aufarbeitung selbst und der erneute Einbau sind so hoch, dass sie sich für kein seriöses Unternehmen lohnen.

6. Schauen Sie sich die Angebote kritisch an: Wer ist der Hersteller? Es gibt nicht viele Hersteller, die meisten Firmen am Markt sind nur Händler. Nutzen Sie hier die Chance für eine Probefahrt und schauen Sie sich die Produktion an.

7. Recherchieren Sie die Firma des Verkäufers! Schauen Sie ins Impressum der Website, werfen Sie einen Blick ins Unternehmensregister, nutzen Sie eine Wirtschaftsauskunftei – das Geld dafür ist gut investiert!

8. Unseriöse Verkäufer lenken vom Produkt ab und stellen den Kundennutzen in den Vordergrund. Wenn der Verkäufer Sie unter Druck setzt oder sogar aggressiv wird – verabschieden Sie sich von ihm!

9. Bedenken Sie, dass viele Referenzen gekauft sind. Versuchen Sie, sich die Anlage vor Ort anzusehen – am besten ohne den Verkäufer!

Mehr Infos: Was kostet ein Aufzug?

 

Wird ein Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt?

Das ist eine der Standardfragen vieler Menschen. Die gute Nachricht: Der Einbau eines Treppenlifts kann unter bestimmten Vorrausetzungen bezuschusst werden. Es gibt Fördermittel, die wichtigsten Anlaufstellen:

- Wer zum Bespiel eine Pflegestufe hat, kann bis zu 4.000 Euro je Pflegebedürftigen von der Pflegeversicherung seiner Krankenkasse für barrierefreie Umbaumaßnahmen – wie beispielsweise für einen Treppenlift – bekommen. Maximal sind 16.000 Euro pro Wohngemeinschaft möglich.

- Seit einiger Zeit fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das barrierefreie Umbauen von Wohnräumen wieder. Bis zu zehn Prozent Zuschuss sind für Einzelmaßnahmen möglich, maximal 5.000 Euro. Das lässt sich aber nicht mit dem Zuschuss der Krankenkasse kombinieren, hier gilt: entweder oder!

- Alternativ kann man von der KfW auch ein günstiges – altersunabhängiges – Darlehen für barrierefreie Umbaumaßnahmen bekommen. Zu beiden Programmen findet man auf dem unabhängigen Portal "Finanztip" gute Empfehlungen.

- Wer nach einem Unfall auf einen Treppenlift angewiesen ist, kann in bestimmten Fällen sogar alle Kosten erstattet bekommen. Ansprechpartner sind die Berufsgenossenschaften (bei Arbeits- oder Wegunfällen und Berufskrankheiten) oder die gegnerische Haftpflichtversicherung bei Fremdverschulden.

- Bei Kriegsopfern und Wehrdienstverletzungen sind meist das Versorgungsamt, das Landeswohlfahrtsamt oder der Verband der Kriegsversehrten die richtigen Ansprechpartner.
- Braucht man den Treppenlift, um weiter berufstätig zu sein, kann es Fördermittel von der Rentenversicherung oder Arbeitsagentur geben. Bei Sozialhilfeempfängern ist eine Unterstützung durch das Sozialamt möglich.

- Daneben gibt es noch einige regionale Förderprogramme. Man findet sie bei der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums, die über alle Förderhilfen des Bundes, der Länder und der EU informiert. Einfach nur den Begriff "Treppenlift" eingeben, dann listet die Datenbank auch die Förderprogramme der Bundesländer auf.

- Die Kosten für die Anschaffung und den Unterhalt eines Treppenlifts können als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt auch, wenn man einen Zuschuss von der Pflegeversicherung bekommen hat.

Eine gute Übersicht zu Fördermitteln bietet Hiro auf seiner Website.

 

Sicherheit: Auch Privatkunden sollten darauf achten, dass ihr Treppenlift ein TÜV-, Dekra-, GS-Siegel und CE-Zertifkat hat. Zusätzlich müssen beim Einbau die im jeweiligen Bundesland geltenden Bauvorschriften beachtet werden.