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Aufzüge: Nur 0,7 Prozent hatten "gefährliche Mängel"

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Nur 0,7 Prozent aller Personenaufzüge in Deutschland wiesen 2019 bei den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen gefährliche Mängel auf. In absoluten Zahlen: Von 607.229 geprüften Anlagen waren es 4.200.

Das ist das Ergebnis des Anlagensicherheitsreports, in den die Prüfungen aller Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) einfließen und der einmal im Jahr vom TÜV-Verband herausgegeben wird.

"Kann die Anlage nicht sofort nachgebessert werden, werden die Aufzüge von den zuständigen Aufsichtsbehörden vor Ort stillgelegt", erklärte Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands (VdTÜV) bei der Vorstellung des "Anlagensicherheitsreports 2020". Das war 2019 bei rund 3.000 Aufzügen der Fall.

Bei weiteren 11,9 Prozent der Anlagen entdeckten die Prüfer "sicherheitserhebliche Mängel", die von den Betreibern nachgebessert und dann erneut begutachtet werden müssen. Der weitaus größte Teil der Anlagen hatte aber nur geringfügige Mängel (43,9 Prozent) oder war sogar vollständig mängelfrei (43,5 Prozent).

Gesetz lässt Mängelquote steigen

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Diese Zahlen werden im kommenden Jahr voraussichtlich kräftig steigen. Grund ist eine gesetzliche Neuregelung: Ab dem 1. Januar 2021 müssen alle Aufzüge in Deutschland mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein, über das ein Notdienst ständig erreichbar ist. Ende 2020 läuft die fünf Jahre dauernde Übergangsfrist für die Nachrüstung der Anlagen ab.

Nach Schätzung des TÜV-Verbands sind aktuell 15 bis 20 Prozent aller Aufzugsanlagen noch nicht ausreichend ausgestattet. "Nicht konforme Anlagen werden bei der nächsten, jährlich stattfindenden Aufzugsprüfung bemängelt", sagte Bühler. "Die Betreiber müssen dann unverzüglich nachbessern."

Dann findet eine erneute Prüfung statt. Sei der Mangel nicht behoben, würden die Prüfer die zuständige Aufsichtsbehörde vor Ort informieren, die über eine Stilllegung des Aufzugs entschieden. Die klare Empfehlung des TÜV-Verbandes: "Die Betreiber sollten nicht warten und betroffene Anlagen umgehend nachrüsten."

ZÜS begrüßen Überarbeitung des ProdSG.

Die Prüforganisationen begrüßen bei dieser Gelegenheit die geplante gesetzliche Neuordnung der Sicherheitsprüfungen überwachungsbedürftiger Anlagen wie Aufzüge, Anlagen mit Brand- und Explosionsgefahr oder Dampf- und Druckanlagen, die derzeit im Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) entwickelt wird.

Das überarbeitete Produktsicherheitsgesetz (ProdSG.) wird nach Ansicht der ZÜSen die regelmäßige Prüfung der Anlagen im laufenden Betrieb durch unabhängige Überwachungsstellen stärken. Damit gewährleiste es ein "angemessenes Sicherheitsniveau für Arbeitnehmer und andere Personen, die sich im Umfeld der Anlagen aufhalten". Eine ausführliche Kommentierung des Gesetzentwurfes habe der TÜV-Verband im Rahmen der Verbändeanhörung vorgenommen.

Bundeseinheitliche Regelung geplant

Eine weitere Verbesserung sei, dass im Zuge der Neuordnung die Anforderungen an die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) künftig bundeseinheitlich geregelt werden. Damit werden die unterschiedlichen Vorgaben aus 16 Bundesländern abgelöst, was erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand verursacht hat.

Die vollständige Mängelstatistik sowie zahlreiche Fachartikel rund um die Sicherheit technischer Anlagen sind im Anlagensicherheitsreport 2020 im Internet kostenlos abrufbar.

Weitere Informationen: www.technische-ueberwachung.de
www.vdtuev.de/anlagensicherheits-report


Zugelassene Überwachungsstellen: Am Anlagensicherheitsreport haben die folgenden Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) mitgewirkt: DEKRA Automobil GmbH, DEKRA Testing and Certification GmbH, GTÜ Anlagensicherheit GmbH, Lloyd´s Register Deutschland GmbH, SGS-TÜV Saar GmbH, TÜV Austria Service GmbH, TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, TÜV SÜD Chemie Service GmbH, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH und TÜV Thüringen e. V.