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Neue TRBS: Änderung bei Leitern

Aktuelles

Die Anforderungen an Leitern (Arbeiten in der Höhe) wurden verschärft. Die Aufsichtsbehörden haben bereits die ersten Baustellen stillgelegt. Was das für den Aufzugbau bedeutet:

Mit der Veröffentlichung der TRBS 2121 Teil 2 im Dezember 2018 wurden verschärfte Anforderungen an Leitern (Arbeiten in der Höhe) definiert. Ursache für die Verschärfung sind ca. 40.000 Arbeitsunfälle, die pro Jahr mit Leitern passieren. Die Aufsichtsbehörden haben bereits die ersten Baustellen stillgelegt.

Leitern sollten der DIN EN 131 entsprechen. Wenn sie als Verkehrsweg genutzt werden, können sie weiter Sprossen haben. Leitern, die als Arbeitsplätze genutzt werden, müssen bei den Arbeiten beide Füße auf einer Stufe von mindestens 80mm Tiefe stehen, eine Höhe von fünf Metern darf nicht überschritten werden und die mitgeführte Last darf zehn Kilogramm nicht überschreiten.

Was bedeutet dies für den Aufzugbau?

Vorhandenen Sprossenleitern können weiter als Verkehrsweg (zum Beispiel: Zugang zur Schachtgrube, Zugang zum Maschinenraum, etc.) genutzt werden. Arbeiten (zum Beispiel: Arbeiten am Gegengewicht, Arbeiten unter der Kabine, im Schachtkopf, etc.) dürfen von diesen Leitern nicht mehr ausgeführt werden.

Was kann ich machen?

Grundsätzlich ist vor allem für Arbeiten in Höhe, eine Gefährdungsbeurteilung notwendig. Bei Neuanschaffungen muss man darauf achten, dass die Leitern TRBS 2121 Teil 2 konform sind, also Stufen haben. Problematisch ist, dass zurzeit noch keine Teleskop-/ Ausziehleitern auf dem Markt sind, die diese Stufen haben.

Allerdings gibt es Plattformen, die im Bereich des Arbeitsplatzes als Standfläche eingehangen werden und als Standfläche dienen können. Vorhandene Leitern mit Sprossen können meistens mit solchen Plattformen nachgerüstet werden.

Möglichkeit zur Nachrüstung

Es gibt übrigens eine günstige Möglichkeit zur Nachrüstung, dabei können vorhandene Leitern mit Sprossen mit wenigen Handgriffen TRBS-Konform umgerüstet werden.

Grundsätzlich sind Leitern (dazu zählen auch Tritte), die für Montagtätigkeiten oder im Büro genutzt werden, jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen. Die Prüfungen müssen dokumentiert werden.

Udo Niggemeier


Weitere Informationen:asib-niggemeier.de

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