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Neues Produktsicherheitsgesetz: Das sind die Änderungen

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Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) wurde überarbeitet, die Änderungen wurden am 30. Juli veröffentlicht. Das Gesetz ist aber schon seit dem 16. Juli 2021 in Kraft.

Inhaltlich wurden durch Artikel 1 des Gesetzes das Produktsicherheitsgesetz neu gefasst und an das bereits eingebrachte Marktüberwachungsgesetz (MÜG) angepasst.

Über den Artikel 3 wurde das neue Gesetz über Überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) erlassen. Weiterhin wird mit dem Artikel 7 die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) redaktionell an das neue ÜAnlG angepasst. Ein erklärtes Ziel der Überarbeitung ist die Bereinigung des ProdSG um Regelungen, die nicht die Produktsicherheit betreffen, sondern die Sicherheit von Anlagen im Betrieb.

Was das in der Praxis bedeutet, erklärt Ihnen der Beitrag "Neues Gesetz für überwachungsbedürftige Anlagen".

Weitere Informationen: Hier finden Sie das neue Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen.

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