Bei dem Prüfverfahren des TÜV Austria Deutschland agieren die Prüfingenieur nicht nur als Sachverständige, sondern begleiten den gesamten Prüfprozess von Aufzugsanlagen.

Bei dem Prüfverfahren des TÜV Austria Deutschland agieren die Prüfingenieur nicht nur als Sachverständige, sondern begleiten den gesamten Prüfprozess von Aufzugsanlagen. (Foto: © TÜV Austria)

Sicherheitstechnische Überprüfung von Aufzügen in Österreich

Aktuelles

Im Jahr 2002 wurde die erste Fassung der ÖNORM EN 81-80 („Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – bestehende Aufzüge – Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen- und Lastenaufzüge“) auf Grundlage der EN 81-80 in Österreich veröffentlicht.

Von Thomas Maldet

Daraus entstand die ÖNORM B2454-1:2004. In dieser ÖNORM wurden 74 verschiedene Risiken aus der EN81-80 betrachtet und in die Risikostufen "hoch", "mittel" und "niedrig" unterteilt. Die Norm sieht vor, dass Maßnahmen zur Verringerung hoher Risiken innerhalb von fünf Jahren und mittlerer Risiken innerhalb von zehn Jahren nach der durchgeführten Sicherheitsprüfung getroffen werden müssen. Niedrige Risiken waren langfristig bzw. im Zuge der nächsten Modernisierung der betroffenen Komponente zu beseitigen.

Ein Stufenplan sah vor, dass abhängig vom Baujahr der Anlage die Prüfungen innerhalb gewisser Zeiträume ab Veröffentlichung der Norm durchzuführen waren. Für Aufzüge, bei denen bestimmte Umbauten, wie z. B. nachträglicher Einbau von Fahrkorbtüren, bereits gemacht wurden, konnte die Überprüfung verschoben werden.

Praktische Erfahrung bei der Umsetzung

Im Laufe der Jahre erschienen einige Revisionen der ÖNORM B2454-1, die einerseits auf Änderungen der EN81-80 fußten, andererseits sammelte man in Österreich praktische Erfahrung bei der Umsetzung, die eingearbeitet wurde.

Gemeinsam war und ist allen Normen, dass ausschließlich Aufzüge, die vor Umsetzung der Lift Directive 95/16/EG errichtet wurden, dieser Regelung unterworfen sind.

Da es sich bei diesem Regelwerk nur um eine Norm handelt, waren noch gesetzliche Regelungen notwendig, um die Prüfungen ebenso verbindlich vorzuschreiben wie die Minimierung der Risiken.

Vorreiter war die Stadt Wien

Der Vorreiter war wie so oft in Österreich die Stadt Wien. Ende 2006 erschien eine neue Novelle des Gesetzes, das den Betrieb von Aufzügen in Wien regelt (Wiener Aufzugsgesetz 2006). In Kraft trat das Gesetz im März 2007.

Die Stadt Wien regelte, dass alle Aufzüge nach einem ähnlichen Stufenplan, wie ihn die ÖNORM B2454-1 vorsah, einer Prüfung unterzogen und auch die Risiken innerhalb der in der Norm vorgegebenen Fristen minimiert werden müssen. Darüber hinaus entschied sich der Gesetzgeber, dass sechs signifikante Gefährdungen im Zuge der nächsten wiederkehrenden Überprüfung (also im Laufe des Jahres 2007 bis Anfang 2008) beurteilt und gegebenenfalls innerhalb von fünf Jahren beseitigt werden müssen.

Konkret handelte es sich um:
• schlechte Anhalte- und Nachstellgenauigkeit,
• fehlende oder unzulängliche Schutzeinrichtungen an automatischen Türen,
• unsichere Verriegelungseinrichtungen an Schachttüren,
• fehlende Fahrkorbtüren,
• zu großen Abstand zwischen Fahrkorb- und Schachttüren und
• fehlende oder unzulängliche Notrufeinrichtungen.

Diese Regelung hatte zur Folge, dass es ab ca. 2012 mit wenigen Ausnahmen keine türlosen Fahrkörbe mehr in Wien gab und auch praktisch alle Aufzüge mit Fernnotrufsystemen ausgestattet waren. Bei den Ausnahmen handelte es sich um Betreiber, die sich nicht an das Gesetz hielten, was aber zu Stilllegung der Aufzüge durch die Behörde führte.

Schwarze Schafe gibt es immer …

Einige andere Bundesländer folgten der Stadt Wien, indem sie ähnliche Bestimmungen in ihren lokalen Gesetzen verankerten. Leider gibt es aber bis heute ein Bundesland, das die sicherheitstechnische Überprüfung noch nicht umgesetzt hat.

Festzuhalten bleibt, dass viele Betreiber, bei denen die Umsetzung nicht gesetzlich vorgeschrieben war, trotzdem die Evaluierung samt Maßnahmen vornahmen. Aber natürlich gibt es immer schwarze Schafe, die nicht bereit sind, freiwillig die Sicherheit zu verbessern. Auch Apelle bezüglich potenzieller Haftungsprobleme fruchteten leider nicht überall.

Die Frage ist, wie der ständig fortschreitende Stand der Technik und damit eventuelle Nachrüstungen auch bei jüngeren Aufzügen umgesetzt werden. Dazu mehr in einer der folgenden Ausgaben des LIFTjournals.

Der Autor ist bei TÜV Austria Geschäftsfeldleiter für Infrastruktur und Transport.


Weitere Informationen: tuev.at/aufzug

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