(Foto: © Ulrike Lotze)

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Warnung vor den Vollwartungsdiensten

Aktuelles

Deutliche Worte gab es beim zweiten Gladbecker Aufzugsymposium der Firma SBR Aufzugtechnik – zum Beispiel zur aktuellen TRBS 3121 und zum Thema Vollwartungsservice.

Rund neun Monate nach der Gründung der Firma SBR Aufzugtechnik konnte Horst Schickor zusammen mit seinen Partnern Benjamin Reining und Wilhelm Bromkamp beim Aufzugsymposium Mitte Mai eine erste Erfolgsbilanz präsentieren. Über 50 Betreiber und Kunden waren zu der Veranstaltung gekommen.

Handwerk100 Aufzüge habe man bereits in Wartung, beschäftige neun Mitarbeiter, die Auftragslage und der Umsatz hätten sich weit besser entwickelt als erwartet, erklärte der Geschäftsführer und dankte seinem Team zu Beginn für die "Superleistung".

Die TRBS 3121 gilt seit Oktober 2018, "darüber müssen Sie spätestens Anfang 2019 Bescheid wissen, sonst sind Sie nicht auf dem Stand der Technik", betonte Rechtsanwalt Hartmut Hardt in seinem Vortrag und empfahl die zehn Seiten seinen Zuhörern dringend als Lektüre: "Dann können Sie auch abklopfen, ob die Firma, die Sie beauftragt haben, auf dem Stand der Technik ist. Wenn sie die TRBS 3121 nicht kennt, wage ich ihre Qualifikation zu bezweifeln!"

Einwilligungserklärung ganz schlicht gestalten

Hardt ging auch auf die Frage nach dem Datenschutz ein, wenn ein Kunde einen Fachkundenachweis der Beschäftigten fordert – dazu sei er nach Paragraph 13 der Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet ("Ihr Wartungsunternehmen muss so nachweisen, dass es seine Jungs und Mädels regelmäßig schult und ihre Kompetenz belegen.").

Der Jurist gab in diesem Punkt Entwarnung: Diesem Nachweis stünden – die Einwilligung der Betroffenen vorausgesetzt – keine datenschutzrechtlichen Bedenken entgegen. Diese Einwilligungserklärung könne man ganz schlicht gestalten, sie sei aber extrem wichtig, betonte Hardt. Denn die Betreiber müssten spätestens im Schaden(s)fall belegen können, dass sie die richtige Firma beauftragt habe.

"Achten Sie auf freie Komponenten!"

HandwerkDas Angebot von sogenannten Vollwartungsdiensten stellte anschließend Horst Schickor in seinem Vortrag kritisch in Frage. Sie würden sehr gerne von den Aufzugskonzernen angeboten: "Aber die Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherungsfall eintritt, ist sehr gering. Deshalb verdient in erster Linie die Firma daran."

Meist enthielten die Angebote außerdem einen Ausschluss für Komponenten und Ersatzteile, warnte der Aufzugsexperte. Eine solche Vollwartungs-Service mache nur Sinn, wenn auch die Modernisierungen in Bezug auf die Laufzeit enthalten seien: "Alles andere ist durch den normalen Wartungsdienst abgedeckt."

Schickor empfahl den Betreibern, vor allem auf freie Komponenten zu achten: "Sie sind das A + O, damit Sie die Preise vergleichen können." Außerdem sei dann jede Fachfirma in der Lage, den Aufzug zu warten und instand zu setzen. Mit deutlichen Worten warb er für mittelständische Aufzugbauer: "Die Konzerne bieten gerne günstige Aufzüge an. Sie bezahlen den Preis dann im Laufe der Jahre über die Folgekosten, weil Sie auf Gedeih und Verderb an den Hersteller gebunden sind."

Notrufsystem u.a. für Hörbehinderte

HandwerkEin besonderes Notrufsystem stellte zum Abschluss Frank Spickeneder von der Firma Telegärtner Elektronik vor. Hintergrund ist die Verpflichtung, dass bis Ende 2020 in jedem Aufzug ein Zwei-Wege-Kommunikations-System einschließlich Aufschaltung auf einen Notdienst verbaut sein muss.

Telegärtner Elektronik habe als erstes Unternehmen ein visuelles und zugleich multilinguales Notrufsystem für Hörbehinderte, Sprachgeschädigte und Menschen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, entwickelt, erklärte Spickeneder: "Das wird zwar von keiner Norm gefordert. Aber bedenken Sie, dass es in Deutschland allein 80.000 Gehörlose gibt und zahlreiche ausländische Gäste Deutschland besuchen."

Von Ulrike Lotze

www.sbr-aufzugtechnik.de