Mehr als 100.000 Aufzüge sind österreichweit als Transportmittel im Einsatz. Der Aufzugswärter gewährleistet die technischen Sicherheit, trifft Maßnahmen der Unfallprävention und sorgt für schnelle Evakuierung im Notfall.

Mehr als 100.000 Aufzüge sind österreichweit als Transportmittel im Einsatz. Der Aufzugswärter gewährleistet die technischen Sicherheit, trifft Maßnahmen der Unfallprävention und sorgt für schnelle Evakuierung im Notfall. (Foto: © TÜV Austria)

Notbefreiung eingeschlossener Personen

Aktuelles

Betreiber von Aufzugsanlagen müssen darauf achten, dass Personen, die Notbefreiungen durchführen müssen, ihre Qualifikationen entsprechend auf Stand halten. Hier gibt es zurzeit erhebliche Defizite.

Von Thomas Maldet

In einer der letzten Ausgaben ging es um die Vorschriften für die Notbefreiung eingeschlossener Personen. Diese Tätigkeit wird oft durch Fremdunternehmen wie zum Beispiel Aufzugsfirmen durchgeführt. Sie kann aber auch vor Ort von dem Aufzugswärter erledigt werden. In der Vergangenheit ging die Zahl der Aufzugswärter eher zurück. Die Betreiber legten die Verantwortung für die heikle Aufgabe der Personenbefreiung lieber in professionelle Hände.

Derzeit wird das Thema Blackout immer intensiver diskutiert. Das führt zu einer Renaissance der Aufzugswärter – aber auch zur Unterweisung anderer Personen, die im Fall des Falles vielleicht im Haus sind, wenn Personen im Aufzug eingeschlossen sind.

Ausreichende Qualifikation?

An dieser Stelle muss man sich fragen, ob die Qualifikation eines Aufzugswärters im Notfall noch ausreichend ist. Dieser wird einmal geschult und geprüft und hat danach vielleicht in jährlichen Abständen die Chance, im Zuge der Aufzugsüberprüfung durch den Sachverständigen sein Wissen aufzufrischen.

Auf Grund der Zuverlässigkeit moderner Aufzugssysteme sind Aufzugswärter mittlerweile selten mit Notbefreiungstätigkeiten konfrontiert. Das führt aber gleichzeitig dazu, dass das Gelernte wieder in Vergessenheit gerät. Darüber hinaus wurde im Zuge einer Novelle der Hebeanlagenbetriebsverordnung im Jahr 2013 bei gewerblich genutzten Aufzügen die Verpflichtung zu einer Prüfung eines Hebeanlagenwärters durch den Gesetzgeber aufgehoben. Die Freiwilligen Feuerwehren, die im Notfall gerne alarmiert werden, stehen vor dem gleichen Problem.

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Kommunizieren und im Fahrkorb bleiben

Essenziell für eine erfolgreiche Notbefreiung von Aufzugsfahrgästen ist die Kontaktaufnahme und durchgehende Kommunikation mit den eingeschlossenen Fahrgästen einerseits und die sachgemäße Handhabung der Notbefreiungs-Einrichtungen andererseits.

Aufzugswärter beruhigen nicht nur die Personen und versichern ihnen, dass sie im Inneren des Fahrkorbes sicher sind, sondern kommunizieren auch jeden Arbeitsschritt. Denn die Fahrgäste dürfen erst auf Anweisung des Notbefreiers den sicheren Aufzugskorb verlassen. Denn nur dort sind sie vor den enormen Kräften der Aufzugsmechanik geschützt.

Verständliche Notbefreiungsanleitungen

Bis zur Entwicklung von Aufzügen ohne Triebwerksraum existierten im Wesentlichen zwei verschiedene Grundformen von Anlagen. Seilaufzüge konnten durch Lüften einer Bremse und eventuell Drehen an einem Handrad relativ einfach bewegt werden und die eingeschlossene Person konnte normalerweise auch sehen, dass sich etwas bewegt. Auch in diesem Fall konnte es zu gefährlichen Situationen kommen. Dennoch war die Tätigkeit für unterwiesene Personen mit einem gewissen technischen Verstand vergleichsweise sicher.

Ähnliches gilt für hydraulisch betriebene Aufzüge, die ziemlich einheitlich konstruiert wurden. Bei Aufzügen ohne Triebwerksraum gibt es das Problem, dass alle verschiedenen Anlagenarten mit unterschiedlichsten Systemen zur Notbefreiung ausgestattet sind. Technischer Verstand hilft hier nicht immer und man sieht auch nicht direkt, ob und wie schnell sich der Fahrkorb bewegt. Im Bereich der Notbefreiungseinrichtungen sollten deshalb Anleitungen angebracht werden, die zeigen, wie der Aufzug bewegt werden kann.

Qualifikationen auf Stand halten

Vermehrt werden derartige Anleitungen als Piktogramme dargestellt. Dies ist zwar positiv, da damit die Sprachproblematik umgangen wird. Andererseits hat sich herausgestellt, dass die Darstellungen oft schwer oder gar nicht zu verstehen sind. Es ist die Aufgabe der baumusterprüfenden Stellen, bei Zertifizierungen auf Verständlichkeit der Anleitungen zu achten.

Die Betreiber von Aufzügen müssen darauf achten, dass Personen, die Notbefreiungen durchführen müssen, ihre Qualifikationen entsprechend auf Stand halten. 

Der Autor ist Leiter des Expert Center for Elevators and Escalators bei TÜV Austria.


Weitere Informationen: tuvaustria.com/aufzug