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Safety first: Arbeitsschutz im Aufzugbau

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Arbeiten im Aufzugbau haben ein recht hohes Gefährdungspotential – nicht nur beim Neubau, auch die Modernisierung und der Service sind betroffen. So können sich die Monteure und Techniker besser vor Arbeitsunfällen schützen.

Von Udo Niggemeier

Im Jahre 2022 hat es in der Aufzugbranche wieder zwei tödliche Arbeitsunfälle gegeben. Wenn man sich die Zahlen der vergangenen Jahre anschaut, sind das leider keine traurigen Einzelfälle. Denn im Schnitt verunglücken in Deutschland zwei Techniker jedes Jahr tödlich.

Am Aufzug gibt es zahlreiche Gefährdungen, das höchste Risiko haben Absturz, elektrische Gefährdung und eingequetscht werden. Standard für die Gefahrenbeseitigung ist das sogenannte S-T-O-P-Prinzip (siehe Kasten unten).

Gefahr: Absturz

Absturzgefahr besteht ab einer Arbeitshöhe von 1m, wenn Öffnungen über 50x50 cm vorhanden sind und man sich näher als 2m an der Absturzkante befindet. Dies ist nicht nur im Neubau/Modernisierung so, sondern auch im Service – alte Anlagen haben kein Geländer oder es ist nur einen halben Meter hoch.

Was hilft? Man kann natürlich die Öffnungen verkleinern. Ist das nicht möglich, bietet ein Geländer nach Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) mit einer Mindesthöhe von einem Meter einen ausreichenden Schutz. Geländer nach Norm mit einer Höhe von 70 cm haben für die Wartung einen akzeptablen Schutz, sind aber für Arbeiten am Aufzug nicht ausreichend (siehe DGUV-I 209 053 3.5.3). Dafür sind weitere Maßnahmen erforderlich, wie zum Beispiel der Aufbau eines temporären Arbeitsgeländers oder eine Persönliche Schutzausrichtung (PSA) gegen Absturz.

Bei Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist zu beachten, dass die Mitarbeiter in der Nutzung unterwiesen und geschult werden, die PSAgA regelmäßig geprüft wird, der Anschlagpunkt klar definiert und bei Gefahr des Hängetraumas die Rettung sichergestellt ist. Die Nutzung einer PSAgA als Rückhaltesystem kann eine gute Möglichkeit sein, ein Hängetrauma zu verhindern.

Gefahr: Körperdurchströmung

Im Aufzugbau werden auch elektrische Arbeiten ausgeführt, hier besteht die Gefahr der elektrischen Körperdurchströmung. Deshalb dürfen diese Arbeiten nur von Personen übernommen werden, die die entsprechende Qualifikation haben, das Risiko einschätzen können und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen. Oft werden im Aufzugbau Techniker eingesetzt, die keine elektrische Ausbildung haben.

Um sie für diese Arbeiten zu qualifizieren, sollten sie zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Aufzugbau ausgebildet und beauftragt werden. Arbeiten unter Spannung sind grundsätzlich verboten, die einzige Ausnahme ist die Fehlersuche mit geeigneten Messgeräten.

Bei allen Arbeiten an elektrischen Bauteilen sollten grundsätzlich fünf Sicherheitsregeln (siehe Kasten unten) beachtet werden. Sollte es trotz aller Schutzmaßnahmen zu einer Körperdurchströmung (auch nur kurz) kommen, müssen sofort die Rettungskräfte alarmiert werden. Denn jeder Stromunfall muss ärztlich versorgt werden, da tödliche Folgen (z. B. Herzkammerflimmern) bis zu mehreren Stunden später auftreten können.

Gefahr: Eingequetscht werden

Heute werden viele Aufzüge in Verkehr gebracht, bei denen die Schutzräume in der Schachtgrube oder im Schachtkopf erst temporär hergestellt werden müssen, bevor sicher im Schacht gearbeitet werden kann. Sonst besteht das Risiko, dass der Monteur eingequetscht wird. Teilweise sind Schutzmaßnahmen dagegen aber so aufwendig, dass die Monteure sich gerne mal davor drücken.

Ein Beispiel: Um den temporären Schutzraum im Schachtkopf zu erstellen, muss eine Stütze unter dem Gegengewicht angebracht werden. Der Monteur möchte bei einer Anlage mit acht Haltestellen kurz etwas im Schachtkopf arbeiten und muss dafür das Fahrkorbdach betreten. Soll er acht Etagen herunterlaufen, eine Stütze aufstellen, acht Etagen wieder hochlaufen, das Kabinendach betreten, acht Etagen herunterlaufen, die Stütze entfernen, acht Etagen wieder hochlaufen und den Aufzug resetten?!

Fazit

Was können wir alle machen, damit keine schweren und tödlichen Unfälle mehr in unserer Branche geschehen? Oft ist ein persönliches Fehlverhalten der Auslöser der Unfälle. Deshalb sollten wir für die Gefahren bei unserer Arbeit sensibilisiert werden, uns vor der Aufnahme der Arbeit die Risiken bewusstmachen und die geeigneten Schutzmaßnahmen treffen. Der Arbeitgeber kann vieles: schulen, unterweisen und planen – aber umsetzen müssen wir es bei unserer täglichen Arbeit.

Der Autor ist Geschäftsführer der ASIB-Niggemeier und erster Vorsitzender der Vereinigung mittelständischer Aufzugsunternehmen e. V. (VmA).


S-T-O-P-Prinzip: S: Substitution (Gefährdungsfaktor)
T: Technische Maßnahmen
O: Organisatorische Maßnahme
P: Persönliche Schutzausrüstung


Fünf Sicherheitsregeln: 1. Freischalten
2. Gegen Widereinschalten sichern
3. Spannungsfreiheit feststellen
4. Erden und kurzschließen
5. Benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

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