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Aktuelles | Oktober 2025
Fristverlängerung? Vorsicht Falle!
Die Prüforganisation war bei Ihrem Aufzug und hat einen "erheblichen" Mangel festgestellt. Die Anlage wird dann zwar nicht direkt außer Betrieb genommen (wie bei einem "gefährlichen" Mangel), aber die ZÜS setzt Ihnen eine klare Frist, innerhalb derer der Mangel beseitigt werden muss. Sie schaffen das nicht? Dann haben Sie ein Problem!
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