Fahrstuhlprüfung im Fernsehturm Düsseldorf. (Foto: © Thomas Ernsting/TÜV Rheinland)

Fahrstuhlprüfung im Fernsehturm Düsseldorf. (Foto: © Thomas Ernsting/TÜV Rheinland)

Gefährliche Mängel: 3.500 Aufzüge stillgelegt

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Noch nicht einmal vierzig Prozent der Aufzüge waren 2017 völlig ohne Mängel. Und immerhin 3.500 Aufzüge mussten sofort stillgelegt werden. Das ist das Ergebnis des aktuellen TÜV-Anlagensicherheits-Reports.

Nur 38,8 Prozent aller Aufzüge waren 2017 völlig mängelfrei – im Jahr zuvor waren es noch 42,49 Prozent. Immerhin 3.500 Aufzüge mussten wegen gefährlicher Mängel sofort stillgelegt werden. Zu diesem Ergebnis kommt der Anlagensicherheits-Report 2018, der jetzt vom TÜV-Verband veröffentlicht wurde.

Erhebliche Sicherheitsmängel

Das Sicherheitsniveau von technischen Anlagen ist in Deutschland zwar grundsätzlich hoch. Allerdings gibt es besonders bei Aufzügen und Tankstellen häufig Beanstandungen wegen erheblicher Sicherheitsmängel. Der Anlagensicherheits-Report enthält die Mängelstatistik aller Prüfungen, die von den Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) im Jahr 2017 unter anderem an Aufzügen vorgenommen wurden.

Nur 38,8 Prozent waren 2017 bei der Prüfung völlig mängelfrei (2016: 42,49 Prozent). Fast die Hälfte (46,2 Prozent) hatte zumindest geringfügige – und 14,3 Prozent aller Aufzüge sicherheitserhebliche Mängel. An 0,65 Prozent der Aufzüge wurden sogar gefährliche Mängel festgestellt. "In absoluten Zahlen hingen über 3.500 Aufzüge buchstäblich am seidenen Faden und mussten sofort stillgelegt werden", erklärt Bühler.

An Betreiber appellieren

HandwerkSorgen bereitet den Experten nach wie vor die hohe Zahl an Aufzügen, die von ihren Betreibern nicht zur Prüfung angemeldet werden, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Über etwa 100.000 Aufzugsanlagen, die deswegen nicht geprüft werden konnten, liegen den ZÜS keinerlei Informationen über den technischen Zustand vor.

"Wir können hier nur an die Betreiber appellieren, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Aufzüge regelmäßig prüfen zu lassen", so Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbandes. "Die Nutzer können dies auch selbst überprüfen, weil seit der Novelle der Betriebssicherheitsverordnung im Jahr 2015 in allen Aufzügen eine Prüfplakette angebracht sein muss."

Datenschutz und Cybersicherheit nicht geprüft

Dabei sehen die Experten aber noch eine weitere Herausforderung: bislang sind Datenschutz und Cybersicherheit noch kaum Bestandteil der regelmäßigen Prüfungen. "Um das bewährte Sicherheitsniveau in Deutschland halten zu können, ist vor allem die Politik gefragt", erklärt Bühler.

"Neben Sicherheitsventilen und Kesselwänden müssen künftig auch Algorithmen, digitale Schnittstellen und die Sicherheit von Daten unabhängig geprüft werden." Die Voraussetzung dafür sei aber, dass die Prüfer einen diskriminierungsfreien Zugang zu den aktuellen Diagnosedaten und Softwareversionen der sicherheits- und emissionsrelevanten Systeme erhalten.

 "Hackerangriffe beweisen jetzt schon, dass es neben mechanischen auch digitale Sicherheitsventile braucht", so Bühler, "Der Gesetzgeber muss hier zügig die Rechtsvorschriften anpassen. Wir brauchen ein Sicherheitsupdate für die Industrie 4.0!"

Prüfungen 2017 ausgewertet

Der Anlagensicherheits-Report 2018 wertet die Prüfungen aus, die 2017 von den zugelassenen Überwachungsstellen auf gesetzlicher Grundlage vorgenommen wurden.

Mitgewirkt haben folgende Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS): Dekra Automobil GmbH, Dekra Exam GmbH, GTÜ Anlagensicherheit GmbH, Lloyd´s Register Quality Assurance GmbH, SGS-TÜV GmbH, TÜV Austria Service GmbH, TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, TÜV SÜD Chemie Service GmbH, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH und TÜV Thüringen e. V..

www.vdtuev.de

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