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Aktuelles | Oktober 2025
Fristverlängerung? Vorsicht Falle!
Die Prüforganisation hat bei Ihrem Aufzug einen erheblichen Mangel festgestellt. Die Anlage wird dann zwar nicht außer Betrieb genommen, aber die ZÜS setzt Ihnen eine Frist zur Mängelbeseitigung. Schaffen Sie das nicht, haben Sie ein Problem!