(Foto: © Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com)

Brexit: Zertifizierung von Sicherheitskomponenten

Aktuelles

Kennzeichnungspflichtige Waren, die in Großbritannien in Verkehr gebracht werden, müssen künftig mit dem Label "UKCA" markiert werden. Das neue britische Label wird zum 1. Januar 2021 eingeführt.

Das Label ersetzt im Vereinigten Königreich das CE-Kennzeichen, meldet der Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen im VDMA.

Im Folgenden finden Sie dazu aktuelle Informationen der britischen Regierung und die Bedeutung für die zukünftige Zertifizierung von Sicherheitskomponenten für Aufzüge.

1. UKCA (United Kingdom Conformity Assessed) wird sich an den Verfahren der CE-Kennzeichnung orientieren bzw. diese Verfahren unter Verwendung harmonisierter Normen gemäß der Aufzugsrichtlinie beibehalten, jedoch auf der Grundlage der UK Lift Regulations von 2016.

2. Hersteller müssen technische Unterlagen, Testberichte, Herstellungsinformationen und Testverfahren in englischer Sprache beim BSI einreichen.

3. Es wird obligatorisch, die BSI-Zertifizierung in den Fertigungsstandorten gemäß Modul C2 für Sicherheitskomponenten durchzuführen.

4. Ab dem 1. Januar 2021 ist das UKCA-Zeichen die Konformitätsbewertungskennzeichnung Großbritanniens für die meisten Waren sein, die derzeit der CE-Kennzeichnung unterliegen.

5. Das Vereinigte Königreich wird die Verwendung des CE-Zeichens während einer Übergangsfrist bis Ende 2021 weiter anerkennen, sofern die Anforderungen der europäischen und britischen Gesetze identisch sind. Es ist nicht zu erwarten, dass es hier zu unterschieden kommt.

6. Das UKCA-Zeichen muss ab dem 1. Januar 2022 auf einem begleitenden Dokument oder direkt auf dem Produkt angebracht werden. Die Wirtschaftsakteure unternehmen angemessene Schritte unternehmen, dass die UKCA-Kennzeichnung erhalten bleibt.

7. Das UKCA-Zeichen muss ab dem 1. Januar 2023 direkt auf dem Produkt angebracht werden.

8. Die Verfahren zur Rückverfolgbarkeit gelten wie bisher.

9. Ab dem 1. Januar 2021 müssen auf Produkten der Name und die Adresse einer juristischen Person mit Sitz im Vereinigten Königreich entweder auf dem Produkt oder auf einem Begleitdokument angegeben werden, damit die Marktüberwachungsbehörden Kontakt aufnehmen können. Dies muss bereits während der Übergangszeit erfolgen.

Das BSI ist ab Januar 2021 für detaillierte Informationen ansprechbar. BSI und CEN haben eine Sondervereinbarung unterzeichnet, damit das BSI auch zukünftig in der Europäischen Normung mitarbeiten wird.

Auch wenn sich die Sachlage noch ändern kann, sollten Unternehmen möglichst frühzeitig damit beginnen, ihre CE-gekennzeichten Waren einer britischen UKCA-Zertifizierung zu unterziehen. Prüfen Sie, ob Sie Ihre Produkte mit dem UKCA-Label kennzeichnen müssen. Leitlinien zum Inverkehrbringen von Industriegütern bietet die Website der britischen Regierung.

Weitere Informationen: https://www.gov.uk/guidance/using-the-ukca-mark-from-1-january-2021

Das könnte Sie auch interessieren: