Bei Starkregen kann Wasser in die Schachtgrube eines Aufzugs gelangen. Im Bild: Die Schachtgrube vor einer Abdichtungsmaßnahme.

Bei Starkregen kann Wasser in die Schachtgrube eines Aufzugs gelangen. Im Bild: Die Schachtgrube vor einer Abdichtungsmaßnahme. (Foto: © Kewabo)

Was tun, wenn der Aufzug unter Wasser steht?

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Bei Starkregen kommt es immer wieder zu "gefluteten" Aufzügen. Dies birgt nicht nur Gefahren für die Anlagen selbst, sondern eventuell auch für die Nutzer. Welche Maßnahmen sind empfehlenswert?

Von Frank Kanschat

Wenn Aufzugsanlagen beispielsweise bei Starkregen geflutet werden, sollten die verantwortlichen Betreiber und Wartungsunternehmen vorsichtig sein. Denn vom Personeneinschluss bis hin zu einem Stromschlag ist alles möglich. Zudem werden Ölauffangbehälter ausgespült, sodass sich in der Grube ein Öl-Wasser-Gemisch bildet. Dieses gilt als "gefährlicher" Stoff und muss mit hohem Kostenaufwand entsorgt werden.

Erhebliche Schäden durch das eindringende Wasser an den stromführenden Komponenten sind kaum zu vermeiden und verursachen zusätzliche Kosten. Die Ursachen liegen hier zum größten Teil in der Bausubstanz, die nicht für Starkregenereignisse ausgelegt ist. Selbst eine weiße Wanne (wasserundurchlässiger Beton) versagt in vielen Fällen, da sie einfach überspült wird. Steigende Grundwasserspiegel tun ihr Übriges und drücken das Wasser von unten und von den Seiten in den Schacht.

Wer ist der Übeltäter?

Die Schachtgrube eines Aufzugs nach einer Abdichtungsmaßnahme. Foto: © KewaboDie Schachtgrube eines Aufzugs nach einer Abdichtungsmaßnahme. Foto: © Kewabo

Nicht immer ist der Bodenwandanschluss der Übeltäter, sondern das Wasser gelangt über die Trennschicht zwischen Estrich und Bodenplatte in die Schachtgrube. Viele Unternehmen bieten Verpressungen an. Das ist jedoch lediglich eine pauschale Lösung, die in den meisten Fällen nicht ausreicht oder aufgrund der Substanz nicht umsetzbar ist. Jede Anlage muss als Einzelfall betrachtet und behandelt werden.

Grundsätzlich ist bei Abdichtungsmaßnahmen auch darauf zu achten, dass die gewählte Abdichtung mit der Grundnorm EN 81 konform ist. Das bedeutet, dass der Schutzraum im Grubenbereich nicht beschränkt werden darf, beispielsweise durch einen zu starken Wandaufbau oder übermäßige Hohlkehlen im Bodenwandanschluss. Die finale Beschichtung der Grube muss dem WHG § 6 (Besorgnisgrundsatz für Gewässerschutz) genügen und auch einen ölfesten Anstrich ersetzen können.

Eine vollumfängliche Abdichtung ist empfehlenswert, jedoch aber auch nicht immer notwendig. Oft reicht auch eine Teilabdichtung, um das Problem zu beheben. Grubeninstallationen müssen demontiert werden, um auch dahinter oder darunter eine Abdichtung erzeugen zu können, einschließlich der abzudichtenden Dübellöcher. Das Gleiche gilt für Halfeneisen, die hinterstemmt werden müssen, um auch hier eine entsprechende Dichtigkeit zu erzeugen. Zu berücksichtigen sind auch Kabel- oder Schlauchdurchführungen im Grubenbereich, da sie in der Regel die größten Durchlässe darstellen.

Vollumfängliche Abdichtung

Die gewählte Maßnahme sollte grundsätzlich eine vollumfängliche Abdichtung erzeugen, die einem Wasserdruck von 4 bar standhält und mit einer Gewährleistung von bis zu zehn Jahren hinterlegt ist. Teilabdichtungen sind hier nicht zielführend oder gar nachhaltig, zumal die meisten Anbieter keinerlei Gewährleistung bereitstellen.

In solchen Fällen ist es wichtig, eine Fachfirma zu beauftragen, die über vertiefte Erfahrung im Bereich der Aufzugstechnik verfügt und in der Lage ist, diese zu bewerten sowie die Technik zu handhaben.


Weitere Informationen: https://www.kewabo.de/

Der Autor ist Fachberater für Schadensanalyse und Spezialist für Aufzugstechnik bei der Firma Kewabo. Das Unternehmen hat sich auf die Abdichtung nasser Wände und Böden im Keller und Erdgeschoss spezialisiert.

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